Erstellt am 29.10.2010 um 09:26 Uhr von MichaelE
Sofern es in deiner Branche nicht üblich ist, dass Kontrolle dieser Art stichprobenartig durchgeführt werden (Fahrgastbeförderung, Verkehrspiloten, etc.), ist kein MA verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen. Selbst bei einer polizeilichen Alkoholkontrolle muss niemand "blasen", allerdings haben in diesem Fall die Beamten die Möglichkeit, eine ärztliche Blutentnahme anzuordnen. Diese Möglichkeit hat der Kontrolleur in deinem Betrieb jedoch nicht.
Erstellt am 29.10.2010 um 09:29 Uhr von mainpower
Hallo,
denkt doch einmal an die Fürsorgepflicht des AG! Wenn ein AN alkeholisiert verunfallt wird bestimmt gefragt ob denn keiner was gemerkt/gewusst hat.
Erstellt am 29.10.2010 um 09:34 Uhr von MichaelE
Fürsorgepflicht hin oder her, eine willkürliche(?), personenbezogene Kontrolle stellt einen Eingriff in die Grundrechte der MA dar.
Erstellt am 29.10.2010 um 09:53 Uhr von rainerw
Maßnahmen hier wären nach § 87 Abs. 1 mitbestimmungspflichtig.
Das Pusten hier kann der AN verweigern da es ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist;
Fürsorgepflicht hin oder her. Ist der AN aber eine Gefahr für andere AN kann der AG ihn nach hause schicken. Hier sollte der der BR dann ein Gespräch mit dem AN suchen.
Erstellt am 29.10.2010 um 10:47 Uhr von mainpower
@MichaelE,
MA ist durch Unfall schwerbehindert weil Kontrolle nicht durchgeführt. Wer ist in der verantwortung??
Erstellt am 29.10.2010 um 10:55 Uhr von MichaelE
Solange es keine verbindliche Regelung (z.B. eine BV) zu dem Thema gibt, ist die rechtliche Lage eindeutig und unmissverständlich: Das Persönlichkeitsrecht des MA ist höher zu bewerten als eine mögliche Folge. Wenn der AG also seine MA (vor sich selbst) schützen möchte, sollte er schnellstmöglich mit dem BR eine BV verabschieden. Ansonsten fallen etwaige Unfälle unter die Rubrik Lebensrisiko. Klingt hart, ist aber so.
Erstellt am 29.10.2010 um 11:05 Uhr von mainpower
@MichaelE,
über diese Brücke würde ich nicht gehen wenn das vor dem Gericht landet.
Erstellt am 29.10.2010 um 11:15 Uhr von rainerw
@mainpower
Und gerade wenn es vor Gericht landet ist die Brücke für den AN sehr kurz und breit......
......... oder anders herum gefragt. warum sind die Blaskontrollen bei Verkehrssünder alleine nicht rechtsverbindlich und man muß einen Bluttest machen?