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Beschluss für bestellte Mitarbeiter für Samstagsarbeit in verschiedenen Abteilungen

B
BetriebsratDC
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben folgendes Problem und zwar haben wir als BR einen Antrag bekommen für Samstagsarbeit. Da ist alles fein, nur wurde in einer Abteilung ein Mitarbeiter bestellt und wurde von uns genehmigt. Nun ist es so das sich auch ein zweiter Mitarbeiter dort anwesend ist um die Arbeit zu verrichten. Kann ich als Betriebsrat den Mitarbeiter dazu auffordern die Arbeit einzustellen und das Gelände verlassen und was kann ich tun wenn der Mitarbeiter meiner Aufforderung nicht nach kommt?

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

22.10.2016 um 13:41 Uhr

Tach auch, als BR hast Du kein Weisungsrecht gegenüber dem MA.Du kannst aber den AG auffordern,dem Ma eine entsprechende Weisung zu erteilen, die Arbeit einzustellen.

B
BetriebsratDC

22.10.2016 um 13:51 Uhr

Vielen dank für die Info, bin ich nicht drauf gekommen.

Was wenn der AG nicht der Aufforderung nach kommt und/oder der MA sich weigert zu gehen?

Da ja im Beschluss bzw Antrag auch nur 1 MA vorgesehen war.

G
gironimo

22.10.2016 um 14:04 Uhr

Das ist dann das Problem des AG. Den Anspruch auf Unterlassung (hier keine Arbeit ohne Zustimmung des BR für diesen AN ) hat der BR gegenüber dem AG.

S
simonnanna

23.10.2016 um 00:13 Uhr

immer mit dem AG reden. Er ist der Ansprechpartner des BR und ist verantwortlich was da passiert.

Was anderenfalls passieren kann zeigt der Fall eines BRM in unserer Gemeinde, der durch unsere Lokalpresse gegangen ist. Der hat nämlich versucht Arbeiter von Mehrarbeit abzuhalten. Er ist dabei handgreiflich geworden und drohte den Mitarbeitern, dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen für die haben wird. Das BRM wurde wegen Nötigung verurteilt und hatte eine üble Geldstrafe zu zahlen

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