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Geleistete Arbeitszeit, Beginn Elternzeit

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Fenestra
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat demnächst Elternzeit. Die Arbeitszeit wird mit Gleitzeit geregelt (40-Stunden-Woche). Wenn das Kind an einem Tag um 22 Uhr kommt, die Arbeit aber am Morgen normal mit 8 Stunden erledigt wird, beginnt nach Aussagen unseres Personalbereiches die Elternzeit an diesem Tag und die geleisteten Stunden fallen weg. Ist das wirklich so oder bekommt der Kollege diese geleisteten 8 Stunden normal auf seinem Gleitzeitkonto gutgeschrieben?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

21.10.2016 um 12:40 Uhr

Die geleisteten Stunden können nicht wegfallen, da sie ja geleistet wurden.

Möglicher Weise gibt es Buchungsprobleme mit der Systemeinstellung der Zeiterfassungssoftware - aber das dürfte nicht Euer Problem sein.

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Fenestra

21.10.2016 um 12:53 Uhr

Ich habe gerade im Gesetz gelesen, dass der Zeitpunkt der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden muss, demnach kann der Arbeitnehmer diesen selbst festlegen und er muss gar nicht am gleichen Tag der Geburt beginnen?

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Pjöööng

21.10.2016 um 13:05 Uhr

Mit Elternzeit und Elterngeld habe ich mich schon ewig nicht mehr beschäftigt, deshalb solltest Du mal folgende Dinge verifizieren (ob meine Erinnerung richtig und auch noch aktuell ist):

Um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu gefährden, sollte die Elternzeit des Vaters mit Lebensmonaten des Kindes übereinstimmen und in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen erzielt werden. Gemäß § 187 (2) Satz 2 BGB wird der Tag der Geburt für die Ermittlung des Lebensalters mitgerechnet (so endet das erste Lebensjahr am Tag vor dem ersten Geburtstag). Arbeitet der Vater also am Tag der Geburt, so erzielt er im ersten Lebensmonat des Kindes Einkommen. Dieses wirkt sich auf den Ansopruch auf Elterngeld aus.

Insofern sollte man genau prüfen, welche Folgen es hat, wenn man den Verdienst für diesen Tag einfordert.

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