Urlaubsgeld - Wenn der Arbeitgeber das streichen will muß er da nicht irgendwelche Fristen einhalen oder darf er das einfach so streichen?
Hallo Kolegen, mein Chef meinte 4 Tage vor Monatsende das Urlaubsgeld zu streichen! Wir haben sonst immer Urlaubsgeld bekommen. Wen er das streichen will muß er da nicht irgendwelche Fristen einhalen oder darf er das einfach so streichen?
Community-Antworten (3)
28.06.2009 um 23:36 Uhr
@truckerbremen, Anspruch aus Urlaubsgeld können hergeleitet werden aus... Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, wenn nichts zutreffen sollte gibt es noch die betriebl. Übung. Ergo.... einfach so streichen, iss nitt.
29.06.2009 um 00:40 Uhr
truckerbremen Bei der betriebl. Übung dürfte es aber auf die Betriebszugehörigkeit ankommen.
29.06.2009 um 01:51 Uhr
@ Hein, einwandfrei...nehmen wir mal an....es wären 3 Jahre.....
@truckerbremen, Voraussetzung einer betriebl. Übung ist :
Vorbehaltlose Handlung und regelmäßige Wiederholung... Wie oft die Handlung gleichförmig wiederholt werden muss, damit sie als betriebliche Übung angesehen werden kann, ist nicht einheitlich bestimmt. In der Regel wird ein dreimaliges, gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers als bindend angesehen. Dem gegenüber steht nur der Freiwilligkeitsvorbehalt...
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