Gewohnheitsrecht
Nochmals ein Hallo Ihr lieben. Gewohnheitsrecht greift nicht für Arbeitsverträge, nur bei einer freiwilligen Leistung des AG. Oder irre ich mich da? Und ab welchem Zeitraum greift erst dieses Gewohnheitsrecht? Nach 3 oder erst nach 4 Jahren?
Community-Antworten (3)
19.10.2016 um 23:25 Uhr
Schau hier bitte einmal rein: http://www.arbeitsrechte.de/gewohnheitsrecht/
20.10.2016 um 09:57 Uhr
Gewohnheitsrecht greift nicht für Arbeitsverträge<
wie meinst Du das konkret.
25.10.2016 um 22:12 Uhr
ich versuche es mal verständlicher zu schreiben. Damit meine ich, dass Gewohnheitsrecht nicht für Arbeitsverträge anwendbar sind. z.B. befristete interne Versetzung auf eine höhere Position. Soll heißen. AG befördert einen AN zum Teamleiter und diese Anstellung ist nur befristet auf 1 Jahr. Danach wieder für 1 Jahr. danach wieder für 1 Jahr. Und das Gewohnheitsrecht greift bei gleichbleibender Bedingung nach 3 Jahren. Aber auch nur bei freiwilliger Leistung. Prämien, Weihnachtsgeld usw. Oder irre ich mich
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