Hallo!
Wie sieht es mit dem Gewohnheitsrecht aus?
Wir haben immer mtl. Zahlen der Mitarbeiter bekommen, ÜB, LOB, BEM etc.
Jetzt meint der Chef, er müsse dies nicht mehr machen.
Wir haben ja für die ÜB ein Leserecht im Programm. Für LOB und BEM können wir lt BV "jederzeit die Daten einsehen".
Greift hier das sog. Gewohnheitsrecht?
Danke für Eure Hilfe