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Ersatzruhetag ist nicht gleich zusätzlicher Ruhetag

S
Solarkrieger
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Kollegen!

Nach dem Gesetz muss für Sonn- und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden. Bei uns wird für einen Feiertag ein zusätzlicher Ruhetag gewährt plus Zulagen. Dies soll sich aber nach Willen der GL ändern. Sie haben uns dazu auch ein Urteil genannt ( Az 5 AZR 294/00 bzw. Az 3 Sa 747/04). Aus Sicht des BR ist hier aber von einer 6 Tagewoche ausgegangen wurden. Unsere Produktion arbeitet aber in Vollkonti. Die GL ist der Auffassung das die Ersatzruhetage die sich aus dem Schichtsystem ergeben ausreichend sind. Wie können wir gegenüber der GL argumentieren das dieser Tag nicht gestrichen wird? Gibt es hierzu Urteile?

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Community-Antworten (2)

U
Uranos

23.10.2009 um 12:30 Uhr

Gar nicht. Das ist leider so.

N
nicoline

23.10.2009 um 12:42 Uhr

Solarkrieger, ähnliches Thema hier, schau mal rein, vielleicht hilt das weiter.

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/199621-arbeit-am-3-10-verguetung.html

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