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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusätzlicher freier Tag an Allerheiligen ( 1. November )

A
Alexanderwerk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, muß unseren Mitarbeitern für den 1. November ( Allerheiligen )ein zusätzlicher freier Tag in der Gastronomie gewährt werden? Bei uns im Betrieb gibt es keine Ruhetage, das heißt der Betrieb ist 7 Tage die Woche geöffnet. Wir haben die 5-Tage Woche.

Vielen Dank

4.57002

Community-Antworten (2)

NJ
nette jennie

21.10.2008 um 17:18 Uhr

allerheiligen gibt es doch nicht in jedem bundesland als anspruch......welches ist denn dein bl?

P
Peanuts

22.10.2008 um 00:26 Uhr

"muß unseren Mitarbeitern für den 1. November ( Allerheiligen )ein zusätzlicher freier Tag in der Gastronomie gewährt werden? "

Von einem ZUSÄTZLICHEN freien Tag würde ich bei einer 5 Tage Woche nicht ausgehen; der Ersatzruhetag kann auch mit einem arbeitsfreien Werktag zusammen fallen und das wird wohl kein Problem sein.

Eine "echter" zusätzlicher Tag ist nur in wenigen Tarifverträgen festgeschrieben.

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