Urlaubsanspruch in Verbindung mit Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Hallo an alle,
wer kennt sich mit Urlaubsanspruch in Verbindung mit Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft aus. Wir haben eine Kollegin, welche vom 01.06.11 bis 26.12.11 ein Beschäftigungsverbot auf Grund ihrer Schwangerschaft hatte, dann vom 27.12.11 bis 04.04.12 im Mutterschutz war und dann bis März 2013 in der Elternzeit. Für welche dieser 3 Zeiten hat sie Anspruch auf ihren Urlaub? Und muss sie die Übertragung in das Jahr 2013 jedesmal schriftl. beantragen?
LG Guido
Community-Antworten (2)
19.11.2013 um 15:25 Uhr
Schwangerschaft und anschließende Schutzfrist gelten vergleichbar wie "Krankheit" Für Elternzeit gibt der § 17 BEEG.
Da ein entsprechender Anspruch besteht, ist eine "Beantragung" der Übertragung nicht unbedingt notwendig. Aber Ihr kennt ja Euren AG. Wenn der dazu neigt, AN-Ansprüche unter den Tisch fallen zu lassen, macht den Ansprüche trotzdem geltend.
19.11.2013 um 15:28 Uhr
man sollte bedenken: wenn urlaub in der zeit 01.06.11 bis 26.12.11 beantragt und genehmigt war gilt er als erfüllt!
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