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Schwangere Bertriebsrätin mit Beschäftigungsverbot - Teilnahme an BR Sitzung möglich?

J
Jadinab
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in der 11. Woche schwanger und es ist eine Risikoschwangerschaft. Mein Arzt wird mir demnächst ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Ich arbeite bei einer großen Einzelhandelskette und bin im Betriebsrat in einer Filiale. Da ich viel stehen muss ist es eine Gefährdung für die Schwangerschaft. Allerdings habe ich einmal in der Woche für 8 Stunden Betriebsratssitzung, daran würde ich gerne noch teilnehmen, auch weil der BR keinen Ersatz für mich hat und ich sie nicht in stich lassen will. Wie kann ich dies mit meinem Beschäftigungsverbot vereinbaren? Ich hoffe mir kann jemand mit dieser frage helfen. Danke schon mal!

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Community-Antworten (2)

RW
rainer w

06.03.2009 um 03:57 Uhr

Späte Frage frühe Antwort. Deine Antwort findest Du in §25 BetrVG, in dem es da heißt das eine Krankheit nicht automatisch ein Verhinderungsfall ist. Leider bin ich gerade fern jedes Buches, sonst hätte ich noch ein wenig genauer daraus zitieren können,aber ich denke mir das dies ein Ansatz für Dich ist.

P
pit47

06.03.2009 um 08:28 Uhr

Hallo Jadinab, Schwangerschaft ist ja keine Krankheit und Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG sind Verhinderungsgründe nach § 25 BetrVG. Eine Arbeitsunfähigkeit führt nicht zwangsläufig zur Amtsunfähigkeit. Die Teilnahme an BR-Sitzungen sollten mit dem Arzt abgesprochen werden.

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