Erstellt am 18.10.2016 um 11:06 Uhr von Pickel
Wenn es nur um den einen Fall aufgrund besonderer Umstände geht, ist es das Direktionsrecht des AG und der BR ist außen vor. Seid froh...
Erstellt am 18.10.2016 um 11:20 Uhr von sittingbull
Super,
klare Frage, klare Antwort. und ja, wir sind froh :-)
vielen Dank
Erstellt am 18.10.2016 um 12:36 Uhr von Widder
Stimmt nicht ganz...
Es kann z. B. über den Tarifvertrag die Mitbestimmung geregelt sein.
Erstellt am 18.10.2016 um 14:00 Uhr von gironimo
Die Frage ist, ob es sich nicht nur jetzt um einen Einzelfall handelt. Auch andere Einzelfälle in überschaubarer Historie wären insgesamt ein kollektiver Tatbestand. Und dann wäre der BR zu beteiligen.
Die Frage ist ein wenig, wie seit Ihr zu dem Wissen gekommen. Hat Euch der AG diesbezüglich ins Boot geholt und damit von sich aus die Mitbestimmung unterstellt? Dann würde ich - wenn Ihr es für richtig haltet - bei der Mitbestimmung bleiben und ggf. dem Sonderfall zustimmen.
Hat Euch der AN in Kenntnis gesetzt - wie hat er es getan? Als informelle Nachfrage? Als Beschwerde?
Abgehoben vom Einzelfall solltet Ihr von Eurem Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG) gebrauch machen und den AG fragen, ob es tatsächlich nur ein Einzelfall ist.
Erstellt am 18.10.2016 um 14:01 Uhr von Pjöööng
WARUM will denn der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung? WARUM von diesem AN und nicht von anderen AN?
Ohne eine klare Antwort auf diese Frage kann man die Frage zur Mitbestimmung nicht beantworten.
Erstellt am 18.10.2016 um 15:28 Uhr von sittingbull
1.) @Wodder: wir haben keinen Tarifvertrag
2.) QGirnonimo: Das hat mir als BRV ein "Vögelchen gezwitschert" dass man das plant. Und ja, es soll ein Einzelfall sein
3.) @Pjöööng Weil der Kollege schon sehr oft aufgefallen ist, dass er immer Montags oder Freitags und an Brückentagen auffallend häufig krank ist. Auch bei genehmigten Sonderrationen (wir sind ein Softwarehaus und manche Sachen kann man halt nur am Wochenende machen) hat er sich fast immer krank gemeldet.
Erstellt am 18.10.2016 um 15:59 Uhr von Pjöööng
Mit dieser Begründung dürfte es sich tatsächlich um Individualrecht handeln.
Erstellt am 19.10.2016 um 06:31 Uhr von sittingbull
Danke Pjöööng,
dasw haben wir uns auch gedacht, aber es kann ja nic eschaden noch einige Meinungen einzuholen.
Gruss an alle
sittingbull