Attest am 1. Tag
Moin zusammen, mal wieder eine frage. Ein Kollege ist häufiger krank, immer wieder Montags oder an Brückentagen usw. der Arbeitgeber möchte jetzt, dass er jeweils am ersten Tag der Kranheit bereits ein Attest bringt. Ist der Betriebsrat hier in der Mitbestimmung oder wie sollten wir uns verhalten. Freue mich auf Eure Beiträge Danke Gruss Sittingbull
Community-Antworten (8)
18.10.2016 um 13:06 Uhr
Wenn es nur um den einen Fall aufgrund besonderer Umstände geht, ist es das Direktionsrecht des AG und der BR ist außen vor. Seid froh...
18.10.2016 um 13:20 Uhr
Super, klare Frage, klare Antwort. und ja, wir sind froh :-) vielen Dank
18.10.2016 um 14:36 Uhr
Stimmt nicht ganz... Es kann z. B. über den Tarifvertrag die Mitbestimmung geregelt sein.
18.10.2016 um 16:00 Uhr
Die Frage ist, ob es sich nicht nur jetzt um einen Einzelfall handelt. Auch andere Einzelfälle in überschaubarer Historie wären insgesamt ein kollektiver Tatbestand. Und dann wäre der BR zu beteiligen.
Die Frage ist ein wenig, wie seit Ihr zu dem Wissen gekommen. Hat Euch der AG diesbezüglich ins Boot geholt und damit von sich aus die Mitbestimmung unterstellt? Dann würde ich - wenn Ihr es für richtig haltet - bei der Mitbestimmung bleiben und ggf. dem Sonderfall zustimmen.
Hat Euch der AN in Kenntnis gesetzt - wie hat er es getan? Als informelle Nachfrage? Als Beschwerde?
Abgehoben vom Einzelfall solltet Ihr von Eurem Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG) gebrauch machen und den AG fragen, ob es tatsächlich nur ein Einzelfall ist.
18.10.2016 um 16:01 Uhr
WARUM will denn der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung? WARUM von diesem AN und nicht von anderen AN?
Ohne eine klare Antwort auf diese Frage kann man die Frage zur Mitbestimmung nicht beantworten.
18.10.2016 um 17:28 Uhr
1.) @Wodder: wir haben keinen Tarifvertrag
2.) QGirnonimo: Das hat mir als BRV ein "Vögelchen gezwitschert" dass man das plant. Und ja, es soll ein Einzelfall sein
3.) @Pjöööng Weil der Kollege schon sehr oft aufgefallen ist, dass er immer Montags oder Freitags und an Brückentagen auffallend häufig krank ist. Auch bei genehmigten Sonderrationen (wir sind ein Softwarehaus und manche Sachen kann man halt nur am Wochenende machen) hat er sich fast immer krank gemeldet.
18.10.2016 um 17:59 Uhr
Mit dieser Begründung dürfte es sich tatsächlich um Individualrecht handeln.
19.10.2016 um 08:31 Uhr
Danke Pjöööng, dasw haben wir uns auch gedacht, aber es kann ja nic eschaden noch einige Meinungen einzuholen. Gruss an alle sittingbull
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