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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungspflichtig wegen Ordnung im Betrieb

J
jackha4
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber von einem Mitarbeitet ein ärztliches Attest, ohne Zustimmung des Betriesrat, verlangen. Ich hatte ein Attest vorgelegt, dass ich 3 Monate kein gewicht über 10 kg heben durfte. Jetzt verlangt der Arbeitgeber ein Attest, dass ich nach diesen 3 Monaten ein Attest vorglege, aus dem hervorgeht das ich wieder voll belastbar bin

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

09.06.2006 um 19:35 Uhr

@jackha4 Kann er...der AG! Dieser AG ist sogar sehr nett: Er kommt seiner Fürsorgepflicht nach!

B
blaubibi1

10.06.2006 um 00:54 Uhr

@Kölner

wieder mal´ne typische Antwort... hart aber ehrlich... ;-) Grüße von blaubibi1

I
ISAAK

10.06.2006 um 16:32 Uhr

@ jackha4

Hatte letztes Jahr nach Leistenbruchoperation dieselben Auflagen des Arztes ( 5 kg.)Bin nach 14 Tagen unter dieser Prämisse wieder arbeiten gegangen und wollte vom Arzt ein Attest; daraufhin sagte dieser zu mir : Wenn Ihr AG Ihnen das nicht glaubt, schreibe ich Sie sofort noch 6 Wochen krank! - Mein AG hatte aber keines verlangt, sondern mir einfach geglaubt. Gruß ISAAK

RI
Ramses II

11.06.2006 um 01:02 Uhr

"Wenn Ihr AG Ihnen das nicht glaubt, schreibe ich Sie sofort noch 6 Wochen krank!"

Eine seltsame Art, Diagnosen zu stellen.

I
ISAAK

11.06.2006 um 01:20 Uhr

@ Ramses II "Eine seltsame Art, Diagnosen zu stellen."

Die Diagnose war vor der Operation; diese O. war in der Fa. bekannt. Danach 3 Mon. "Nicht schwer Heben"ist normal. Mir schien diese (Unmuts-)Äußerung des Arztes eher der Tropfen des Überlaufs aus gesammelten Erfahrungen mit den AGn seiner Patienten. Gruß ISAAK

RI
Ramses II

11.06.2006 um 01:33 Uhr

ISAAK,

der Arzt darf Dich nur arbeitsunfähig schreiben wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt. Wenn die Diagnose für eine 6 wöchige Karnkschreibung lautet "Der Arbeitgeber macht sich Sorgen um seinen Mitarbeiter.", dann halte ich diese Diagnose für sehr merkwürdig. Da hier ein Leistungsmißbrauch vorliegt, dürfte die KK das auch wenig komisch finden und möglicherweise prüfen ob man diesem Herrn nicht besser die Kassenzulassung entzieht.

Ist er mit seinen Diagnosen sonst auch so oberflächlich?

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