Erstellt am 09.06.2006 um 17:35 Uhr von Kölner
@jackha4
Kann er...der AG!
Dieser AG ist sogar sehr nett: Er kommt seiner Fürsorgepflicht nach!
Erstellt am 09.06.2006 um 22:54 Uhr von blaubibi1
@Kölner
wieder mal´ne typische Antwort... hart aber ehrlich... ;-)
Grüße von blaubibi1
Erstellt am 10.06.2006 um 14:32 Uhr von ISAAK
@ jackha4
Hatte letztes Jahr nach Leistenbruchoperation dieselben Auflagen des Arztes ( 5 kg.)Bin nach 14 Tagen unter dieser Prämisse wieder arbeiten gegangen und wollte vom Arzt ein Attest; daraufhin sagte dieser zu mir : Wenn Ihr AG Ihnen das nicht glaubt, schreibe ich Sie sofort noch 6 Wochen krank! - Mein AG hatte aber keines verlangt, sondern mir einfach geglaubt.
Gruß ISAAK
Erstellt am 10.06.2006 um 23:02 Uhr von Ramses II
"Wenn Ihr AG Ihnen das nicht glaubt, schreibe ich Sie sofort noch 6 Wochen krank!"
Eine seltsame Art, Diagnosen zu stellen.
Erstellt am 10.06.2006 um 23:20 Uhr von ISAAK
@ Ramses II
"Eine seltsame Art, Diagnosen zu stellen."
Die Diagnose war vor der Operation; diese O. war in der Fa. bekannt. Danach 3 Mon. "Nicht schwer Heben"ist normal.
Mir schien diese (Unmuts-)Äußerung des Arztes eher der Tropfen des Überlaufs aus gesammelten Erfahrungen mit den AGn seiner Patienten.
Gruß ISAAK
Erstellt am 10.06.2006 um 23:33 Uhr von Ramses II
ISAAK,
der Arzt darf Dich nur arbeitsunfähig schreiben wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt. Wenn die Diagnose für eine 6 wöchige Karnkschreibung lautet "Der Arbeitgeber macht sich Sorgen um seinen Mitarbeiter.", dann halte ich diese Diagnose für sehr merkwürdig. Da hier ein Leistungsmißbrauch vorliegt, dürfte die KK das auch wenig komisch finden und möglicherweise prüfen ob man diesem Herrn nicht besser die Kassenzulassung entzieht.
Ist er mit seinen Diagnosen sonst auch so oberflächlich?