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Mitarbeiter mit Schwerbehinderung

M
maiglöckchen
Feb 2019 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen, folgender Sachverhalt : Kollegin arbeitet seit über 10 Jahren im Unternehmen in einer unbefristeten Teilzeit ( 30 Wochenstunden ) im Servicebereich. Vor ihrer Erkrankung und der daraus entstandenen Schwerbehinderung sah ihr Arbeitsgebiet wie folgt aus:

  • Teildienste
  • Wochenend- und Feiertagsdienste
  • Dienste in allen zum Servicebereich zugehörigen Arbeitsplätzen ( verschiedene Speisesäle ) Nach ihrer Erkrankung brachte sie zu ihrem Schwerbehindertenausweis auch ein ärztliches Attest, welches aussagte, dass die Kollegin:
  • keine Teildienste mehr arbeiten darf
  • nicht mehr als 6 Stunden Dienst am Tag
  • nicht mehr als 6 Tage am Stück arbeiten ( trotz Einhaltung des Ruhezeitengesetzes )
  • keine Sonderveranstaltungen mehr arbeiten darf ( was extrem schwierig im gastronomischen Bereich ist )
  • nicht mehr in allen Speisesälen eigesetzt werden darf
  • wöchentliche Wechselschichten arbeiten soll ( eine Woche Frühdienst/ eine Woche Spätdienst ) Die Abteilungsleitung versuchte die Kollegin so zu verplanen, dass die Kriterien der Schwerbehindertenregelung eingehalten wurden. Die Vorgaben im ärztlichen Attest konnten nicht immer eingehalten werden, da besagte Kollegin sonst nicht auf ihre zu leistenden Wochenstunden kam. Nun die Fragen:
  1. Was steht bei der Dienstplanung im Vordergrund, wenn es von der zu besetzenden Arbeitszeit ( feste Öffnungszeiten der Speisesäle ) keinen flexiblen Spielraum gibt. Schwerbehindertenregelung oder ärztliches Attest?
  2. Kollegin hat unterschiedliche Anforderungen an ihren Dienstplan, wie Wunschfrei, geplante Arzttermine, verlängertes Wochenende. Wie weit muss die Abteilungsleitung darauf eingehen? Immerhin muss für ein 10- köpfiges Team, mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, unterschiedlichen Attestformen und gewünschten Frei-Tagen ebenfalls Rücksicht genommen werden?
  3. Kollegin kann, bedingt durch ihr Attest nicht durch die Schwerbehinderung, nur noch begrenzt an ihrem " alten" Arbeitsplatz eingesetzt werden. In wieweit muss Abteilungsleitung darauf Rücksicht nehmen?

Vielen Dank und ich freu mich auf viele hilfreiche Antworten.

1.01804

Community-Antworten (4)

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MaJoK

04.10.2018 um 07:29 Uhr

Zu 1.) In Bezug auf Schwerbehinderung oder Attest dürfte es keinerlei Spielraum geben. da gibt es kein entweder / oder. Das Attest soll ja die weitere Arbeitsfähigkeit der Kollegin garantieren bzw zur Wiederherstellung beitragen zu 2.) Daraus resultierend muss aber auch die Kollegin ihre Termine an die Arbeitszeiten anpassen. zu 3.) Der AG muss einen solchen Arbeitsplatz schaffen wo er die Kollegin einsetzen kann.

Sollte ich bei irgendwas falsch liegen, findet sich sicher ein Kollege der mich verbessert.

E
Erbsenzähler

04.10.2018 um 09:32 Uhr

Leider weiß ich aus meiner BR-Arbeit, dass solche Atteste oft aus Gefälligkeit ausgestellt werden und für die Betroffenen nach hinten losgehen können . Ein absolutes "Wunschkonzert" ist das Attest nicht! Die wenigsten Punkte muss der AG akzeptieren. Der AG sollte die Kollegin zur Betriebsärztin schicken und dort das Attest "überprüfen" lassen. Dann gibt es ein kann ohne Einschränkungen bzw. kann mit Einschränkungen oder gar nicht auf dieser Stelle eingesetzt werden. Schwerbehinderte sind so zu beschäftigen, dass sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll einsetzen und weiterentwickeln können. Das muss dem Arbeitgeber aber zumutbar sein. (Das können wir von hier aus nicht beurteilen.)

M
MaJoK

04.10.2018 um 10:23 Uhr

Oje lag wohl an der frühen Uhrzeit. Der Inhalt des Attest lässt ein Burn Out Syndrom vermuten. Genau so stand es bei einer Bekannten im Attest und das war keine Gefälligkeit. Dann meinst du sicher auch den Arbeitsmedizinischen Dienst wo ein AG einen AN hinschicken kann. Und ein Arbeitsplatz für einen Schwerbehinderten muss für diesen nutzbar(zumutbar) sein. Wobei wir hier die Art der Schwerbehinderung nicht einschätzen und beurteilen können. Hilfe gibt da das Integrationsamt oder die SBV (wenn vorhanden).

Und maiglöckchen du bist BR und nicht Mitglied der Abteilungsleitung?

I
ickederdicke

08.10.2018 um 09:56 Uhr

Der Hinweis des Fragenden auf ein 10`er Team lässt den Rückschluss zu, kein BR / SBV. Daher ist der beste Tipp der von MaJok sich an das zuständige Integrationsamt zu wenden.

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