Hallo liebe BR- Kollegen,
folgender Sachverhalt :
Kollegin arbeitet seit über 10 Jahren im Unternehmen in einer unbefristeten Teilzeit ( 30 Wochenstunden ) im Servicebereich. Vor ihrer Erkrankung und der daraus entstandenen Schwerbehinderung sah ihr Arbeitsgebiet wie folgt aus:
- Teildienste
- Wochenend- und Feiertagsdienste
- Dienste in allen zum Servicebereich zugehörigen Arbeitsplätzen ( verschiedene Speisesäle )
Nach ihrer Erkrankung brachte sie zu ihrem Schwerbehindertenausweis auch ein ärztliches Attest, welches aussagte, dass die Kollegin:
- keine Teildienste mehr arbeiten darf
- nicht mehr als 6 Stunden Dienst am Tag
- nicht mehr als 6 Tage am Stück arbeiten ( trotz Einhaltung des Ruhezeitengesetzes )
- keine Sonderveranstaltungen mehr arbeiten darf ( was extrem schwierig im gastronomischen Bereich ist )
- nicht mehr in allen Speisesälen eigesetzt werden darf
- wöchentliche Wechselschichten arbeiten soll ( eine Woche Frühdienst/ eine Woche Spätdienst )
Die Abteilungsleitung versuchte die Kollegin so zu verplanen, dass die Kriterien der Schwerbehindertenregelung eingehalten wurden. Die Vorgaben im ärztlichen Attest konnten nicht immer eingehalten werden, da besagte Kollegin sonst nicht auf ihre zu leistenden Wochenstunden kam.
Nun die Fragen:
1. Was steht bei der Dienstplanung im Vordergrund, wenn es von der zu besetzenden Arbeitszeit ( feste Öffnungszeiten der Speisesäle ) keinen flexiblen Spielraum gibt. Schwerbehindertenregelung oder ärztliches Attest?
2. Kollegin hat unterschiedliche Anforderungen an ihren Dienstplan, wie Wunschfrei, geplante Arzttermine, verlängertes Wochenende.
Wie weit muss die Abteilungsleitung darauf eingehen? Immerhin muss für ein 10- köpfiges Team, mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, unterschiedlichen Attestformen und gewünschten Frei-Tagen ebenfalls Rücksicht genommen werden?
3. Kollegin kann, bedingt durch ihr Attest nicht durch die Schwerbehinderung, nur noch begrenzt an ihrem " alten" Arbeitsplatz eingesetzt werden. In wieweit muss Abteilungsleitung darauf Rücksicht nehmen?

Vielen Dank und ich freu mich auf viele hilfreiche Antworten.