Erstellt am 14.10.2016 um 13:32 Uhr von celestro
Naja ... Teilzeitkräfte, die aufgrund > 6 Stunden Arbeitszeit an einem Tag, einen Pausenanspruch von 30 Minuten haben, sind durch die BV eher noch nicht abgedeckt. Eine Pause muß eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten sein. Wenn also ein Teilzeitmitarbeiter morgens 15 Minuten macht und später nochmal 15 Minuten, dann ist das doch völlig ausreichend. Wenn der AG jetzt hier "vorschreiben" will, das diese Personen auch 45 Minuten Pause zu machen haben, ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung.
Und da würde ich als BR dem AG was anderes erzählen. Und ja ... warum nicht ggf. vor die Einigungsstelle ziehen ? Denke schon, das da ein Arbeitsrichter nicht unbedingt lachen wird, wenn man jeden Tag 15 Minuten unsinnig Pause machen soll und dadurch später FA hat.
P.S. Schwierigkeiten könnte es ggf. geben, wenn in der BV nicht kenntlich ist, das die Pausenregelung "nur" für Vollzeitmitarbeiter gilt. Dann könnte sich der AG auf den Standpunkt stellen "gilt für alle, also auch für die Teilzeitkräfte". Dann müßte man als BR die ggf. erst einmal kündigen und neu verhandeln.
Erstellt am 14.10.2016 um 13:51 Uhr von Pjöööng
Welche Gründe hat denn der Arbeitgeber dafür angeführt?
Erstellt am 14.10.2016 um 13:52 Uhr von antonia
Steht leider nicht drin. Der Arbeitgeber argumentiert mit Kommunikation untereinander in den Pausen und eben mit einheitlichen Pausen. Sonst kann ja keiner wirklich nachvollziehen wer wann Pause hat. Der eine will 30 min mittag, der nächste 2x15 min..wir stempeln die Pausen nicht.
Erstellt am 14.10.2016 um 17:19 Uhr von Pjöööng
Pausen sind unbezahlte Freizeit. Da darf derArbeitgeber gar keine Vorgaben machen, die AN in der Pause tun. Wenn er Kommunikation will, dann muss er bezahlte Plauderstunden einrichten.
Und für das zweite Problem gibt es auch eine Lösung (neben Vertrauen):
Feste Pausenzeiten und wer keine Pause macht hat während der ganzen Pausenzeitam Arbeitsplatz zu sein und zu arbeiten.
Erstellt am 14.10.2016 um 19:08 Uhr von gironimo
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der AG die E-Stelle anrufen wird.
Darum: Wenn Ihr es verhindern wollt, lehnt Verhandlungen dazu ab. Sollte der AG doch ernst machen wollen, könnt Ihr immer noch einlenken und zu Gespächen bereit sein.
In der Zwischenzeit habt Ihr genügend Zeit, eigene Vorstellungen und Argumente zu entwickeln.
Erstellt am 14.10.2016 um 19:36 Uhr von antonia
@Pjöööng
Er will uns sicher nicht zur Kommunikation zwingen, jedoch haben so ziemlich alle Miatarbeiter diese in der Vergangenheit bemängelt. Und bezüglich der Pausenzeit wäre dann ja auch wieder das Splitten der halben Stunde in Frühstück und mittag nicht möglich. Ich finde die Situation echt verzwickt. Wir haben auch schon vorgeschlagen, für alle (auch die Vollzeitkräfte eine 30 minütige Mittagspaiuse anzuordnen und die Frühstückspause dann auf Wunsch zu stempeln. Aber das stieß auch auf Ablehnung, da die Pausenregelung für die Vollzeitkräfte ja auch vor dem BR bestand.
Erstellt am 14.10.2016 um 21:14 Uhr von Jannipa
Wie sehen denn eure Betriebszeiten aus? Arbeitet ihr im Schichtsystem? Wer ordnet die Pausen an?
Erstellt am 15.10.2016 um 21:35 Uhr von merkur
Wichtig ist zunächst einmal was in eurer BV steht. Da ist klar geregelt, wie die Pausen für die Vollzeitkräfte zu legen sind. Es ist ein nicht unerheblicher Mangel dieser BV, dass es darin keine Regelungen für eure Teilzeitkräfte gibt. Damit unterliegen sie dann wohl dem Arbeitszeitgesetz, also ab spätestens 6. Stunde 30min. Ich sehe da keinen anderen Weg, als dass ihr euch mit dem AG und den TZ Kräften irgendwie einigt und das Ergebnis dann eurer BV nachträglich als Anhang beifügt.
Ich gehe mal davon aus, dass eure TZ Kräfte 4,5 oder 6 Stunden täglich arbeiten und dann auch die ganze Wo. Oder arbeiten sie an nur 3 oder 4 Tagen in der Wo die volle Arbeitszeit wie ihre Vollzeitkollegen/innen?