45 min. Pause für Teilzeitkräfte?
Hallo liebes Forum, ich habe folgendes Problem: Wir haben eine BV Arbeitszeit, in der 15 min Frühstückspause und 30 min Mittagspause geregelt sind. Mit dem Zusatz: Arbeitsbedingt sind Ausnahmen möglich. Nun haben wir viele Teilzeitkräfte, die zwischen 25 und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Diese haben bisher teilweise auch nur 15 min Pause am Tag gemacht. Nun wurde festgelegt, was ja auch gesetzeskonform ist, das die Teilzeitkräfte ab 6 Stunden Arbeitszeit auch 30 min Pause machen müssen. Diese soll als Mitagspause genommen werden (dies stieß schon auf großen Unmut). Nun möchte die Geschäftsleitung, das alle die Frühstückspause machen, und wer länger als 6 Stunden arbeitet, zusätzlich noch die 30 min Mittagspause. Wir möchten das gerne verhindern, jedoch bin ich mir sehr unsicher, ob wir wegen 15 min. nicht bei der Einigungsstelle die Lacher auf unserer Seite hätten. Ich habe mich bereits in anderen Firmen umgehört und nur sehr wenige gefunden, die 45 min Pause für unzumutbar halten würden. Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema?
Community-Antworten (8)
14.10.2016 um 15:32 Uhr
Naja ... Teilzeitkräfte, die aufgrund > 6 Stunden Arbeitszeit an einem Tag, einen Pausenanspruch von 30 Minuten haben, sind durch die BV eher noch nicht abgedeckt. Eine Pause muß eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten sein. Wenn also ein Teilzeitmitarbeiter morgens 15 Minuten macht und später nochmal 15 Minuten, dann ist das doch völlig ausreichend. Wenn der AG jetzt hier "vorschreiben" will, das diese Personen auch 45 Minuten Pause zu machen haben, ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung.
Und da würde ich als BR dem AG was anderes erzählen. Und ja ... warum nicht ggf. vor die Einigungsstelle ziehen ? Denke schon, das da ein Arbeitsrichter nicht unbedingt lachen wird, wenn man jeden Tag 15 Minuten unsinnig Pause machen soll und dadurch später FA hat.
P.S. Schwierigkeiten könnte es ggf. geben, wenn in der BV nicht kenntlich ist, das die Pausenregelung "nur" für Vollzeitmitarbeiter gilt. Dann könnte sich der AG auf den Standpunkt stellen "gilt für alle, also auch für die Teilzeitkräfte". Dann müßte man als BR die ggf. erst einmal kündigen und neu verhandeln.
14.10.2016 um 15:51 Uhr
Welche Gründe hat denn der Arbeitgeber dafür angeführt?
14.10.2016 um 15:52 Uhr
Steht leider nicht drin. Der Arbeitgeber argumentiert mit Kommunikation untereinander in den Pausen und eben mit einheitlichen Pausen. Sonst kann ja keiner wirklich nachvollziehen wer wann Pause hat. Der eine will 30 min mittag, der nächste 2x15 min..wir stempeln die Pausen nicht.
14.10.2016 um 19:19 Uhr
Pausen sind unbezahlte Freizeit. Da darf derArbeitgeber gar keine Vorgaben machen, die AN in der Pause tun. Wenn er Kommunikation will, dann muss er bezahlte Plauderstunden einrichten.
Und für das zweite Problem gibt es auch eine Lösung (neben Vertrauen): Feste Pausenzeiten und wer keine Pause macht hat während der ganzen Pausenzeitam Arbeitsplatz zu sein und zu arbeiten.
14.10.2016 um 21:08 Uhr
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der AG die E-Stelle anrufen wird.
Darum: Wenn Ihr es verhindern wollt, lehnt Verhandlungen dazu ab. Sollte der AG doch ernst machen wollen, könnt Ihr immer noch einlenken und zu Gespächen bereit sein.
In der Zwischenzeit habt Ihr genügend Zeit, eigene Vorstellungen und Argumente zu entwickeln.
14.10.2016 um 21:36 Uhr
@Pjöööng Er will uns sicher nicht zur Kommunikation zwingen, jedoch haben so ziemlich alle Miatarbeiter diese in der Vergangenheit bemängelt. Und bezüglich der Pausenzeit wäre dann ja auch wieder das Splitten der halben Stunde in Frühstück und mittag nicht möglich. Ich finde die Situation echt verzwickt. Wir haben auch schon vorgeschlagen, für alle (auch die Vollzeitkräfte eine 30 minütige Mittagspaiuse anzuordnen und die Frühstückspause dann auf Wunsch zu stempeln. Aber das stieß auch auf Ablehnung, da die Pausenregelung für die Vollzeitkräfte ja auch vor dem BR bestand.
14.10.2016 um 23:14 Uhr
Wie sehen denn eure Betriebszeiten aus? Arbeitet ihr im Schichtsystem? Wer ordnet die Pausen an?
15.10.2016 um 23:35 Uhr
Wichtig ist zunächst einmal was in eurer BV steht. Da ist klar geregelt, wie die Pausen für die Vollzeitkräfte zu legen sind. Es ist ein nicht unerheblicher Mangel dieser BV, dass es darin keine Regelungen für eure Teilzeitkräfte gibt. Damit unterliegen sie dann wohl dem Arbeitszeitgesetz, also ab spätestens 6. Stunde 30min. Ich sehe da keinen anderen Weg, als dass ihr euch mit dem AG und den TZ Kräften irgendwie einigt und das Ergebnis dann eurer BV nachträglich als Anhang beifügt.
Ich gehe mal davon aus, dass eure TZ Kräfte 4,5 oder 6 Stunden täglich arbeiten und dann auch die ganze Wo. Oder arbeiten sie an nur 3 oder 4 Tagen in der Wo die volle Arbeitszeit wie ihre Vollzeitkollegen/innen?
Verwandte Themen
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Anrechnung von Pausenzeiten bei Teilzeitkräften?
ÄlterIn unserem Unternehmen setzen wir ein Zeiterfassungssystem ein. Unter 6 Stunden der erfassten Anwesenheitszeit werden automatisch 15 min Pause abgezogen. Ab 6 h und 1 min werden 45 Minuten abgezogen.
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Pause von unter 15 minuten wird nicht angerechnet
ÄlterHallo, mein Problem ist folgendes: Wenn ich mich raus begebe und mich dafür ausstempel und ich wieder zurückkomme und das ganze unter 15 min. dauert wertet unser Zeiterffassungsystem dies nicht als Pa
Aufrundung von Überstunden im Bereitschaftsfall
ÄlterAls BR eines Versorgungsunternehmens stellt sich zurzeit die Frage, ob die Rundungen von Einsatzzeiten innerhalb einer Rufbereitschaft korrekt abgerechnet werden?! Im TV-V §10 Abs.3 steht: "Für die