W.A.F. LogoSeminare

Überstundenregelung mit Arbeitgeber?

H
hilfe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein im Januar neu gewählter BR. Von uns allen hat fast noch niemand eine Ahnung von Gesetzen. Die erste Grundlagenschulung besuchen wir im Mai. Deshalb möchte ich mich an das Forum wenden und um Hilfe bitten:

Unser Arbeitgeber möchte gerne mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung bezüglich einer Überstundenregelung abschließen. Darin geht es u.a., wann und wie viele Stunden für das Jahr 2006 unsere Mitarbeiter machen können/müssen, ohne vorher den Betriebsrat zu fragen. Samstage sollen auch inbegriffen sein.

Wir würden daher sehr gerne wissen, welche Gesetze wir da beachten müssen. Z.B. Arbeitszeit, Überstunden, Dauer, oder sind da auch Sonntage, Feiertage geregelt.

Die Mitarbeiter haben verständlicher Weise keine Lust das machen zu müssen. Manche würden zwar, aber nur des Geldes wegen...

Kann mir evtl. jemand - nur kurz und bündig - ein paar Gesetze sagen die das Thema betreffen, damit wir da selber nachschauen können.

Können wir uns auch solche Bücher (Gesetze) bestellen, oder kann der Arbeitgeber dies untersagen?

Das wars erst mal... und jetzt schon vielen Dank

3.18703

Community-Antworten (3)

L2
Lennepirat 26

15.03.2006 um 23:49 Uhr

Hallo Kolleginnen und Kollegen ,

zunächsteinmal gilt daß der geltende Tarifvertrag nicht verletzt werden darf. Es darf keine Betriebsvereinbarung getroffen werden die den Tarifvertrag verletzt . Eine solche BV ist illegal ! Zwar gibt es nach den neuesten Tarifvereinbarungen die Möglichkeit Sonderregelungen zu treffen,dieses betrifft aber nur Betriebe bei denen die zuständige Gewerkschaft dies genehmigt hat. Als Betriebsrat könnt Ihr aber jederzeit darauf hinweisen bei Eurem Arbeitgeber daß Ihr die entsprechende Entscheidung vertagen wollt. Ratsam ist es für Euch auf jeden Fall daß Eure Mitglieder sich in verschiedenen Bereichen schulen lassen. Z.B. Mitglied A = Arbeitsrecht, Mitglied B = ERA , usw. So könnt Ihr Fachleute für die einzelnen Bereiche bilden , und deckt ein entsprechend großes Gebiet ab . Entsprechendes Buchmaterial steht Euch zu . Ich melde mich morgen nochmal bei Euch wegen der entsprechenden Gesetze .

Gruß Lennepirat 26

H
hilfe

16.03.2006 um 07:53 Uhr

Hallo Lennepirat 26,

danke für deine Unterstützung. Wir gehen auch erst mal zu unterschiedlichen Seminaren. Leider dürfen unsere ersten beiden Ersatzleute auf kein Seminar gehen. Der Arbeitgeber lässt nur die ordentlich gewählten Mitglieder, aber auch die sollen es nicht übertreiben.

Wegen der Überstundenregelung nervt der Arbeitgeber schon länger. Er will unbedingt da was machen. Wir haben bis jetzt immer Überstundenanträge bekommen und zugestimmt. Die letzten beiden abgelehnt. Es waren insgesamt 7 Überstundenanträge seit Januar.

Ich freue mich schon auf deine Tipps wegen der Gesetze. Heute haben wir auch Betriebsratssitzung und werden darüber beraten.

BH
Barbara H.

23.03.2006 um 13:27 Uhr

Hallo,

Vorsicht ist geboten. Ihr seid zur Zeit ( ohne Schulungen) überfordert. Will der AG vielleicht die Situation ausnutzen? Anwalt beauftragen.

  1. Erforderlichkeit auf die Tagesordnung
  2. Ordnungsgemäße Einladung für die Siztzung
  3. Beschlussfassen
  4. Die Beschlussfassung dem AG mitteilen
  5. Nicht unter Druck setzen lassen

Ihre Antwort