W.A.F. LogoSeminare

Aufehbungsvereinbarung für Betriebsvereinbarung

B
BRat2023
Apr 2023 bearbeitet

Hallo,

bei uns möchte sowohl die Geschäftsführung als auch der Betriebsrat eine BV mit sofortiger Wirkung aufheben. (Nicht kündigen, da dreimonatige Kündigungsfrist.) Welche Form ist für eine Aufhebungsvereinbarung notwendig? Finde keine Vorlage, o.Ä.

Danke & Gruß

18704

Community-Antworten (4)

K
Kehler

27.04.2023 um 15:15 Uhr

Da eine Betriebsvereinbarung ein Vertrag zwischen AG und BR ist würde ich, wie beim Arbeitsvertrag, dies schriftlich tun. Ich auch keine Regelung gefunden. Aber beachten:
wenn es eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist oder war, wirkt sie trotzdem nach.

M
Muschelschubser

27.04.2023 um 15:17 Uhr

Das könnt Ihr m.E. frei formulieren. Wichtig ist nur die Schriftform, unmissverständliche Formulierungen und rechtsgültige Unterschriften.

edit: Habe hier doch nochmal einen link gefunden:

https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Die-Betriebsvereinbarung-Das-Regelungsinstrument-der-Betriebspartner-Teil-20-Kuendigung-und-Anfechtung-Einvernehmliche-Aufhebung-Verlust-der-Betriebsidentitaet_221099

C
Catweazle

27.04.2023 um 15:31 Uhr

Kehler, eine Nachwirkung gibt es nur bei einer Kündigung. Beim Aufhebungsvertrag endet die BV zum gewünschten Zeitpunkt. Der BR kann seine Mitbestimmungsrechte auch ohne BV ausüben.

B
BRat2023

27.04.2023 um 15:48 Uhr

Ich danke euch, das hilft mir.

Ihre Antwort