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BR-Sitzung teilnehmen im Krankheitsfall

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GrünGelb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, wenn ich als BR-Vorsitzender krank geschrieben bin, möchte aber an einer Sitzung teilnehmen die mir wichtig ist, kann ich das ja weil es ein Ehrenamt ist, soweit ist alles klar. Aber wer leitet dann die Sitzung der Stellvertreter der sie auch einberufen hat? Wer unterschreibt das Protokoll und noch wichtiger wer unterschreibt die Mitteilung über Zustimmung oder Ablehnung an den Arbeitgeber? Weil wir dürfen keine Fehler machen, eigentlich bin ich der Meinung das dass trotzdem alles bei mir liegt aber so ganz sicher bin ich mir da nicht.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

13.10.2016 um 13:46 Uhr

Wenn Du als BRV an der Sitzung teilnimmst, bist Du als BRV in Amt und Würde - leitest die Sitzung und unterschreibst die Niederschrift.

Bist du dann wieder zu Hause, und die notwendigen Schreiben an den AG werden erst dann fertig, unterschreibt der Stellvertreter.

C
Challenger

13.10.2016 um 15:32 Uhr

Tach auch, das Bundesarbeitsgericht hat mal entschieden, daß ein BR-Mitglied, welches arbeitsunfähig ist, deshalb nicht amtsunfähig ist. Habe leider das Aktenzeichen derzeit nicht zur Hand.

N
nicoline

13.10.2016 um 16:17 Uhr

BAG, 15. November 1984 – 2 AZR 341/83

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