Berechnung der Stunden im Krankheitsfall
Hallo, ich bin Teil eines neuen BR. Es hat sich bei uns folgende Fragen gestellt. . Wie werden die Stunden an Krankheitstagen gerechnet? Wir haben eine neue Personalleitung bekommen, die nun vieles anders macht. Seit neustem werden die Stunden im Krankheitsfall nach zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten berechnet.
a) Bei kurzweilger Krankheit ohne AU (bis 4 Tage) wird gerechnet wie die Arbeitszeit im Dienstplan geplant war.
b) Bei krankschreibung mit AU wird die Arbeitsvertragliche tägliche Arbeitszeit für die Berechnung herangezogen.
Nun ist noch zu erwähnen, das es Abteilungen mit
- festen Arbeitszeiten gibt.
- Abteilungen die sehr flexibel in Arbeitszeitgestalltung sind. Wo kurzfristig mehr aber auch mal weniger Stunden geleistet werden müssen.
- Abteilungen mit und ohne Schichten
Wie sind die Stunden im Krankheitsfall anzurechnen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
01.04.2019 um 02:37 Uhr
Kommt darauf an. Wenn im Dienstplan eine feste Zeit eingeplant war, muß man genau diese "Zeit" halt nicht arbeiten bei Krankheit. Ob mit AU oder ohne ist egal.
"die Arbeitsvertragliche tägliche Arbeitszeit" kann aber auch richtig sein. Wenn es z.B. keinen Dienstplan gibt und man jeden Tag gleich lange "ran muss".
01.04.2019 um 13:24 Uhr
Wie celestro sagt, oder anders ausgedrückt: Da Ihr im Betrieb ja unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gibt, haben Eure MA vermutlich alle ein Stundenkonto. Auf diesem Stundenkonto darf sich durch den Krankheitsfall nichts verändern. Während der Krankheit kann man Überstunden weder auf- noch abbauen. Wenn also die Personalleitung da mit irgendwelchen seltsamen Berechnungen ankommt, könnte man vermuten dass hier versucht wird Euch ein paar Überstunden abzuzocken. (Muss aber nicht sein, oft wissen sie es auch nicht besser).
01.04.2019 um 14:32 Uhr
Damitolu *a) Bei kurzweilger Krankheit ohne AU (bis 4 Tage) wird gerechnet wie die Arbeitszeit im Dienstplan geplant war.
b) Bei krankschreibung mit AU wird die Arbeitsvertragliche tägliche Arbeitszeit für die Berechnung herangezogen.*
Das ist nicht korrekt. Im laufenden Dienstplan ist, auch beie einer längeren AU als 4 Tage, das gutzuschreiben, was geplant war. Fragt doch die neue Personalleitung mal, was die Rechtsgrundlage ihres Handelns ist.
Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)
Freizeitausgleich im Krankheitsfall Amtlicher Leitsatz: Der in § 17 Abs. 5 BAT vorgesehene Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor dessen Erkrankung bekannt gegeben hat. (BAG, 7. Senat am 04.09.1985, 7 AZR 531/82) 1. Ein (vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren. 2. Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten. (LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
§§Reiter Während der Krankheit kann man Überstunden weder auf- noch abbauen. Selbstverständlich kann man das! Ist man mit Mehrarbeit geplant und wird krank, sind die geplanten Mehrarbeitsstunden auf dem Zeitkonto gutzuschreiben. Ist man mit Freizeitausgleich geplant, ist auch dieser im Krankheitsfall dem Stundenkonto zu entnehmen. KRANK IST WIE GEARBEITET (Im laufenden Dienstplan!)
Ist der Dienstplan zu Ende und die Arbeitsunfähigkeit besteht fort, ist es vollkommen richtig, die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit der arbeitsvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit im Dienstplan einzutragen. ERST DANN darf sich nämlich am Arbeitszeitkonto nichts mehr ändern!
Für Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit sind mir die Regeln nicht bekannt.
01.04.2019 um 15:08 Uhr
Zitat von nicoline: §§Reiter Während der Krankheit kann man Überstunden weder auf- noch abbauen. Selbstverständlich kann man das! Ist man mit Mehrarbeit geplant und wird krank, sind die geplanten Mehrarbeitsstunden auf dem Zeitkonto gutzuschreiben. Ist man mit Freizeitausgleich geplant, ist auch dieser im Krankheitsfall dem Stundenkonto zu entnehmen. KRANK IST WIE GEARBEITET (Im laufenden Dienstplan!)
Du hast völlig recht! Ich bin von einem Dienstplan OHNE geplante Überstunden ausgegangen, mein Fehler.
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