Erstellt am 25.02.2008 um 13:41 Uhr von Putzer
Ahoy proschi, warum nicht was soll dagegen sprechen. Wenn nicht bettliegerich Krank geschrieben, sehe ich keinen Grund für die Teilnahme an einer Sitzung.
Ordentlich gewählter BR! ?
Gruß Putzer
Erstellt am 25.02.2008 um 13:48 Uhr von proschi
vielen dank für die antwort
ja ordentlich gewählt aber wie das so ist der chef kommt mit dem spruch nicht arbeiten können aber an der sitzung teilnehmen vielleicht finde ich noch was danke erstmal
Erstellt am 25.02.2008 um 13:50 Uhr von Mona-Lisa
@proschi,
§ 25 BetrVG DKK, II Voraussetzungen des Nachrückens, RN. 17
"....Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung..."
Erstellt am 25.02.2008 um 16:57 Uhr von DonJohnson
Oh Mona Lisa - vorsichtig! Wegen einer solchen Antwort bin ich hier schon mal gesteinigt worden. Allerdings bin ich etwas weiter gegangen. Ich habe sogar behauptet, dass die Rechtswirksamkeit eines eventuellen Beschlusses nicht gegeben ist, da man hätte das kranke BRM hätte einladen müssen, weil ja nur er oder sie weiß, ob er oder sie teilnehmen kann. Bin natürlich deiner Meinung in diesem Fall.
Erstellt am 25.02.2008 um 23:42 Uhr von w-j-l
Naja, Don Johnson,
das würde auch ein wenig weit gehen. Das AU-geschrieben BR-Mitglied muss sich schon selbst melden, und mitteilen, dass es zwar "Arbeit-Unfähig", aber nicht "Ehrenamts-Unfähig" ist.