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Sitzungsteilnahme im Krankheitsfall?

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proschi
Jan 2018 bearbeitet

hallo und guten tag meine frage kann ein br mitglied im krankheitsfall an der br sitzung teilnehmen wenn ja wo finde ich da was schriftliches.

                                        im voraus dank
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Community-Antworten (5)

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Putzer

25.02.2008 um 14:41 Uhr

Ahoy proschi, warum nicht was soll dagegen sprechen. Wenn nicht bettliegerich Krank geschrieben, sehe ich keinen Grund für die Teilnahme an einer Sitzung. Ordentlich gewählter BR! ? Gruß Putzer

P
proschi

25.02.2008 um 14:48 Uhr

vielen dank für die antwort ja ordentlich gewählt aber wie das so ist der chef kommt mit dem spruch nicht arbeiten können aber an der sitzung teilnehmen vielleicht finde ich noch was danke erstmal

M
Mona-Lisa

25.02.2008 um 14:50 Uhr

@proschi, § 25 BetrVG DKK, II Voraussetzungen des Nachrückens, RN. 17 "....Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung..."

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DonJohnson

25.02.2008 um 17:57 Uhr

Oh Mona Lisa - vorsichtig! Wegen einer solchen Antwort bin ich hier schon mal gesteinigt worden. Allerdings bin ich etwas weiter gegangen. Ich habe sogar behauptet, dass die Rechtswirksamkeit eines eventuellen Beschlusses nicht gegeben ist, da man hätte das kranke BRM hätte einladen müssen, weil ja nur er oder sie weiß, ob er oder sie teilnehmen kann. Bin natürlich deiner Meinung in diesem Fall.

W
w-j-l

26.02.2008 um 00:42 Uhr

Naja, Don Johnson, das würde auch ein wenig weit gehen. Das AU-geschrieben BR-Mitglied muss sich schon selbst melden, und mitteilen, dass es zwar "Arbeit-Unfähig", aber nicht "Ehrenamts-Unfähig" ist.

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