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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Außerordentliche Kündigung nach ordentlicher Kündigung

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DGoedecke
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe am 29.09. eine ordentliche Kündigung zum 31.10. erhalten.
Jetzt schiebt mein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung nach.

Ich habe den Fehler gemacht, dass ich im Gespräch zur Kündigung gesagt habe, dass ich nicht wieder kommen werde. Jetzt bin ich krank und mein Chef sagt, dass ich die Krankmeldung erschlichen habe.

Meine Frage: Hat die ordentliche Kündigung noch bestand, wenn die fristlose ungerechtfertigt ist? Oder muss mein Chef mich dann eine Monat mehr bezahlen (weil die ordentliche nicht mehr wirksam ist. Also Kündigung zum 30.11.?)

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