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Einspruch bei Neueinstellungen durch den BR - Wie sieht ein ordentlicher Einspruch aus?

V
verarsche
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir sind ein neu gegründerter BR. Werden erst in KW 38 an einer Verdi Schulung teilnehmen. Trotz mehrmaliger Bitte uns vor Neueinstellungen ausführlich zu informieren, erhalte ich immer nur (sowohl bei Einstellungen und Entlassungen) eine mail der GF mit dem Hinweis dass man einstellen oder entlassen wird. Eine neu zu besetzende Stelle wurde zwar auf unsere Initiative hin intern ausgeschrieben aber ich bekam als BRV heute erst wieder eine mail mit Fakten. (Bsp. Es wird eingestellt zum.... zu einem Gehalt von...) Des Weiteren wurde mir eine weitere Neueinstellung mitgeteilt, von der der BR gar nichts wusste. Wie sieht ein ordentlicher Einspruch aus?

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Community-Antworten (8)

D
DonJohnson

12.09.2008 um 15:57 Uhr

Zeigt ihm mal den §99 Abs 1 und natürlich § 101 BetrVG. Macht ihn darauf aufmerksam, dass er gegen Gesetze verstößt und ihr ein solches Verhalten nicht mehr tollerieren werdet. Dann solltet ihr ihm auch mitteilen, wie ihr euch das in Zukunft vorstellt! Wenn ihr dadurch Neueinstellungen verhindert, ist natürlich erstmal der schwarze Peter bei euch, darum müßt ihr den MA mitteilen, dass ihr prüfen müßt wer der neu einzustellende ist, und ob vielleicht durch de Neueinstellung andere im Betrieb Nachteile erlangen könnten usw. Dass euer AG das auch bei Entlassungen macht, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, da die Konsequenz daraus wäre, das eine Kündigungsschutzklage erfolgreich für den AN aus geht, da der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Die Gründe der Kündigung spielen da nciht mal eine Rolle. So einen Fehler macht ein AG meist nur einmal.

Viel Erfolg.

W
w-j-l

12.09.2008 um 16:13 Uhr

verarsche, das ist mal ein Beitrag von Don Johnson, der korrekt und sinnvoll ist. Leider zielt aber § 101 immer nur auf einen konkreten Fall der fehlenden Beteiligung.

In eurem Falle würde ich wegen der wiederholten Verstöße mit § 121 drohen, bzw. wenn wegen wiederholter, bewußter Mißachtung der MBR ein schwerer Verstoß vorliegt, ein Verfahren nach § 23 (3) [edit] anstrengen.

Letzteres hat dem Vorteil, dass (falls der AG verurteilt wird) der BR in jedem Wiederholungsfall nur noch bei Gericht beantragen muss, den AG zur korrekten Handlung aufzufordern. Tut er das nicht, so ist in jedem Wiederholungsfall ein Zwangsgeld (Ordnungsgeld) fällig. Der Vorteil ist, das hier kein Gerichtsverfahren mehr geführt werden muss, sondern alles nur noch im Antragsverfahren abläuft.

D
DonJohnson

12.09.2008 um 16:33 Uhr

Oh danke W-J-L

Klar nimmt man den 101 für einen besonderen Fall - so fängt man ja wohl an! Beim 121 ist es auch so! Wie du nun auf den 23 (2) kommst, das entzieht sich meinem Verständnis. Also bei mir im Buch steht dazu "Wird der Betriebsrat aufgelöst..." Du meinst bestimmt 119 (2)! Aber damit droht man nur einmal - und muß diese Drohung dann umsetzen. Denkst du, dass ein neues Gremium das kann? Keiner hat erfahrung und dann die große Kanone rausholen? Was ist mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit? Ich würde erst reden und zeigen was für Konsequenzen entstehen könnten - wenn das alles ncihts hilft, gebe ich dir mit Drohung des 119er Recht!

K
Kölner

12.09.2008 um 19:29 Uhr

@w-j-l ...dann wollen wir mal hoffen, dass 'verarsche' uns noch was zur Art seines Betriebes mitteilt.

L
laffo2

12.09.2008 um 20:25 Uhr

@Don KING

der Kölsche Junk meinte sicherlich § 23 Abs.3 BetrVG. Ist auch sehr schön, haben ihn unserem AG schon mal übergeholfen & das Verfahren ruht z.Zt., bis er wieder böse wird.

D
DonJohnson

12.09.2008 um 20:37 Uhr

Hmmm - mag sein, schrieb er aber nciht und geäußert hat er sich nciht mehr - aber das war net Kölner...

W
w-j-l

13.09.2008 um 00:39 Uhr

Na Don Johnson, da hast Du mich doch glatt beim vertippen ertappt. Natürlich meinte ich den § 23 (3)

Hallo Kölner, zurück aus dem Urlaub?

B
BR-Hexe

13.09.2008 um 12:11 Uhr

Mit Bitten kommst Du nicht weiter, Du mußt fordern...., Euer Recht einfordern.... Unser AG hat dies in ähnlicher Weise auch versucht, Endresultat, Gericht, Urteil mit vollstreckbarer Ausführung. Dein AG kommt mir ja so was von bekannt vor. Wenn ihr in den Anfängen nicht eure Rechte durchsetzt, nimmt Euch der AG gar nicht ernst, und ihr seid die vielbezeichnete "Kafferunde", ein Tiger ohne Zähne. LG-BR-Hexe

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