Erstellt am 01.12.2009 um 20:02 Uhr von Kölner
@teletele
Bevor ich antworte: Wie lange seid Ihr im Amt?
Erstellt am 01.12.2009 um 20:16 Uhr von teletele
Die meisten seit dieser Periode, unser BRV seit 2 Perioden.
Erstellt am 01.12.2009 um 21:01 Uhr von Kölner
@teletele
Erschrocken nehme ich dann zur Kenntnis, dass Euer BR so ganz nicht auf der Höhe ist, wie und was man zu tun oder zu lassen hat, wenn einem AN gekündigt wird. Schade für die AN.
AO Kündigung - 3 Tage
Ord. Kündigung - 7 Tage
Anschließend würde ich mir dann auch noch einmal Gedanken machen, wann man im Sinne des § 102 BetrVG einen Widerspruch schreiben kann, wann Bedenken äußert und was die vom AG geforderte Stellungnahme dann bewirken würde.
Wirklich schade...
Den BRV würde ich übrigens auch auffordern nicht mehr so lange zu kandidieren.
Erstellt am 01.12.2009 um 21:22 Uhr von DonJohnson
Es war einmal ein BRM. Dieser war recht lange krank befand sich dann aber auf dem Weg der Besserung.
Aber er war noch schwach und mußte sich ab und zu ein wenig hinlegen um zu regenerieren.
Dann, eines Tages nach erfolgreicher Regeneration stand es auf, ging zu seinem PC und schaute sich im Internet um.
Er kam mal wieder auf eine Seite für Betriebsräte und las eine Frage die ihm schier unmöglich vorzukommen schien.
Er überlegte hin, überlegte her und wurde ganz wirr im Kopf...
"Wieso gibt es KollegenInnen, die sich so wenig Mühe mit ihrem Amt machen...?"
Verwirrt und mit Kopfschmerzen zog er wieder von dannen.
"Unmöglich, das ist keine Realität, es KANN nur ein Traum sein" sprach er vor sich hin. "Gleich wache ich auf und alles ist gut..."
Ach wie sehr würde ich mich freuen, hätte er Recht!!! :-(((
Erstellt am 02.12.2009 um 05:12 Uhr von teletele
Ist ja gut, die Fristen wurden nach Absprache mit dem AN bzw. seinem Anwalt verstrichen. Außerdem haben wir uns selbstverständlich mit dem §102 BetrVG beschäftigt. Auch hier wieder in Absprache seines Anwaltes weder Bedenken noch Widerspruch. Es ging nur um die Stellungnahme. Vielen Dank
Erstellt am 02.12.2009 um 06:59 Uhr von Immie
Wenn ihr die Frist verstreichen lasst, gibt es keine "Stellungnahme".
...eine schriftliche Stellungnahme, dass der BR gegen die ordentliche Kündigung keine Einwände hat. ...
und das gibt es schon mal gar nicht!
Erstellt am 02.12.2009 um 10:34 Uhr von neskia
Warum noch eine schriftliche Stellungnahme?
Im BetrVG steht es doch unmissverständlich:
"Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt"
Erstellt am 02.12.2009 um 15:56 Uhr von teletele
Alles klar, mehr wollte ich nicht. Vielen Dank an Immie u. neskia.
Erstellt am 02.12.2009 um 16:10 Uhr von DonJohnson
@teletele
Ich vermute, dass die Anhörung in diesem Fall nicht ordnungsgemäß lief. Ansonsten hätte der Anwalt diesen Tipp nciht gegeben.
Aber das ist nciht der Grund weshalb ich gestern so reagierte. Ein wenig lesen im Gesetz und schon hättest du die Frage selber beantworten können.
Und mal ganz ehrlich, mich interessiert hier der Fall mehr als das drumherum. Ich behaupte in den meisten Fällen ist das Verstreichen lassen der Frist nur der zweit Beste Weg für den AN...