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außerordentliche personenbedingte Kündigung

B
BeeJee
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsleitung beabsichtigt einem Kollegen "...eine außerordentliche personenbedingte Kündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung." zu erteilen. Besagter Kollege kann seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht mehr ausführen und Geschäftsleitung "... kann Ihm auch keine andere Tätigkeit anbieten."!

Was muß der BR in seiner Stellungnahme zu diesem Fall beachten?

Weiterhin fröhliches Arbeiten wünscht BeeJee

4.76403

Community-Antworten (3)

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pitsieben

08.06.2009 um 14:53 Uhr

Hallo BeeJee, ist der Kollege schwerbehindert, wurde dann das Integrationsamt gehört. War der Kollege länger als 6 Wochen krank oder liegen entsprechend mehrere Kurzerkrankungen vor. Dann BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) verlangen (siehe § 84 SGB IX)

P
Pfälzer

08.06.2009 um 14:58 Uhr

BeeGee "wer lesen kann (im BetrVG) ist im Vorteil" - zum fröhlichen Arbeiten (Interessen der Mitarbeiter vertreten) gehört auch Sachverstand und den kann/muß man sich als BRM aneignen; hierfür besucht man üblicherweise Schulungen für Betriebsräte;

P
pitsieben

08.06.2009 um 15:27 Uhr

Hallo BeeJee, hat der Kollege eine Abmahnung wegen Leistungsminderung erhalten?

Ich kann Euch nur raten, Bedenken wegen der außerordentlichen Kündigung dem AG mitzuteilen. Gründe könnten, wie geschrieben, fehlende Anhörung Integrationsamt, fehlendes BEM und fehlende Abmahnung sein.

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