Verweigerung von angeordneten Überstunden - durch AN wenn wenn die Anordnung rechtswidrig ist?
Kann der Arbeitnehmer Mehrarbeit am Wochende verweigern, wenn die Anordnung unwirksam bzw. rechtswidrig ist, obwohl der Arbeitnehmer laut seinen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, angeordnete Überstunden zu leisten? Unser Tarifvertrag sagt zur Samstagsarbeit nur Früh- und Spätschicht und das 13 mal im Jahr. Die Samstagsnachschicht wird ausdrücklich verboten. Bei uns wird die Anordnung von Überstunden zum Dauerprovisorium und die Fragen nach der Zumutbarkeit und den zu duldenten Umfang der Überstunden werden bei der Belegschaft immer lauter. Wir als Betriebsrat haben den Eindruck, dass der Samstag bei uns in der Druckerei voll als Werktag mit eingeplant wird. Unsere Unternehmensleitung argumentiert immer mit notwendiger Aktualität der Druckerzeugnisse, Kundenbindung, Wettbewerbsvorteilen und flexibler Arbeitszeitregelung mit der man auf Kundenschwankungen reagieren will. Also was sollten wir als BR zur Minimierung gesundheitlicher und sozialer Beeinträchtigungen durch die flexible Arbeitszeitregelung tun? Und wie kann sich jeder einzelne ArbN wehren?
Community-Antworten (2)
12.09.2007 um 11:07 Uhr
Angeordnete Überstunden sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig durch den BR. Was kann der MA tun? Ich würde sagen, dem BR die Hölle heiß machen, wenn dieser solche Gemehmigungen erteilt, insbesondere wenn diese auch noch gegen den TV verstoßen! Und als BR? Der hat die Einhaltung von §87 BetrVG und des TV zu überwachen und notfalls per §23(3) BetrVG gerichtlich durchzusetzen.
12.09.2007 um 11:30 Uhr
Also was sollten wir als BR zur Minimierung gesundheitlicher und sozialer Beeinträchtigungen durch die flexible Arbeitszeitregelung tun?
Was haben Überstunden mit flexibler Arbeitszeitregelung zu tun? Nichts!
Und wie kann sich jeder einzelne ArbN wehren?
Der sollte sich erst gar nicht wehren müssen! Ihr seid als BR in der Pflicht!
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