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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verweigerung von angeordneten Überstunden - durch AN wenn wenn die Anordnung rechtswidrig ist?

F
fragezeichen
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitnehmer Mehrarbeit am Wochende verweigern, wenn die Anordnung unwirksam bzw. rechtswidrig ist, obwohl der Arbeitnehmer laut seinen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, angeordnete Überstunden zu leisten? Unser Tarifvertrag sagt zur Samstagsarbeit nur Früh- und Spätschicht und das 13 mal im Jahr. Die Samstagsnachschicht wird ausdrücklich verboten. Bei uns wird die Anordnung von Überstunden zum Dauerprovisorium und die Fragen nach der Zumutbarkeit und den zu duldenten Umfang der Überstunden werden bei der Belegschaft immer lauter. Wir als Betriebsrat haben den Eindruck, dass der Samstag bei uns in der Druckerei voll als Werktag mit eingeplant wird. Unsere Unternehmensleitung argumentiert immer mit notwendiger Aktualität der Druckerzeugnisse, Kundenbindung, Wettbewerbsvorteilen und flexibler Arbeitszeitregelung mit der man auf Kundenschwankungen reagieren will. Also was sollten wir als BR zur Minimierung gesundheitlicher und sozialer Beeinträchtigungen durch die flexible Arbeitszeitregelung tun? Und wie kann sich jeder einzelne ArbN wehren?

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Community-Antworten (2)

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Petrus

12.09.2007 um 11:07 Uhr

Angeordnete Überstunden sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig durch den BR. Was kann der MA tun? Ich würde sagen, dem BR die Hölle heiß machen, wenn dieser solche Gemehmigungen erteilt, insbesondere wenn diese auch noch gegen den TV verstoßen! Und als BR? Der hat die Einhaltung von §87 BetrVG und des TV zu überwachen und notfalls per §23(3) BetrVG gerichtlich durchzusetzen.

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Peanuts

12.09.2007 um 11:30 Uhr

Also was sollten wir als BR zur Minimierung gesundheitlicher und sozialer Beeinträchtigungen durch die flexible Arbeitszeitregelung tun?

Was haben Überstunden mit flexibler Arbeitszeitregelung zu tun? Nichts!

Und wie kann sich jeder einzelne ArbN wehren?

Der sollte sich erst gar nicht wehren müssen! Ihr seid als BR in der Pflicht!

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