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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Geschäftsordnung enthält Anordnungsmöglichkeit von Überstunden durch die Abteilungsleiter

J
jaypar
Jan 2018 bearbeitet

Der Geschäftsführer gab mir am Freitag einen Entwurf der neuen Geschäftsordnung in die Hand. Diese enthält den folgenden Passus:

"Überstunden sind grundsätzlich von den Abteilungsleitern anzuordnen. Es können maximal 20 Überstunden in den Folgemonat übertragen werden. Die Anordnung darüber hinausgehender Überstunden muß vor Anordnung durch die Abteilungsleiter mit dem Geschäftsführer abgestimmt werden."

Meine Frage ist nun, ob das so in Ordnung ist?

Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden unterliegt ja in vollem Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.

Darüber hinaus sind m.E. Arbeitnehmer nur dann verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn es sich um einen dringenden Notfall (aus betrieblicher Sicht) handelt oder die Bereitschaft zur Leistung bereits im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. durch Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Müßte das nicht in der Geschäftsordnung Berücksichtigung finden?

Danke und Gruß, jaypar

1.088010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

27.03.2017 um 13:52 Uhr

Du hast recht - diese Sache unterliegt im vollen Umfang der Mitbestimmung. Darum solltet ihr dem Geschäftsführer erst einmal mitteilen, dass dieser Punkt nicht geht.

Erst muss er mit euch darüber verhandeln, wie das Thema Mehrarbeit bei euch im Haus gehandhabt werden soll.

Und da gibt es ja genügend Optionen.

N
nicoline

27.03.2017 um 14:43 Uhr

jaypar hier macht der AG etwas sehr richtig, er definiert nämlich, wer Überstunden überhaupt anordnen darf und das ist garantiert mitbestimmungsfrei, genauso wie die Anordnung, ab wann die GF die Überstunden anordnen will.

Wenn denn diese Stunden angeordnet werden, seid ich selbstverständlich in der Mitbestimmung.

In seine Geschäftsordnung kann der AG schreiben, was er möchte, eure MB wird dadurch nicht geschmälert.

C
Challenger

27.03.2017 um 15:40 Uhr

Tach auch, Zitat : Müßte das nicht in der Geschäftsordnung Berücksichtigung finden?

Soll der BR der Geschäftsordnung denn beschlußfassend beitreten, bzw soll die GO anstelle einer Betriebsvereinbarung gelten ???

J
jaypar

27.03.2017 um 15:43 Uhr

Danke Euch Beiden...

Nur - welche Aussage ist jetzt für mich die Richtige? :-) Ich verstehe jedenfalls "nicoline" so weit, dass es wohl in diesem Falle kein Problem ist, dass die GF dies in der GO so ausdrückt... und weiterhin, dass ich hier nicht tätig werden muss.

Erst dann, wenn ein solcher Fall auftritt - dann müßte der AG meine Zustimmung einholen oder (wie bei uns in 100% der Fälle üblich) - ich müßte die GF darauf aufmerksam machen, dass meine Zustimmung eingeholt werden muss.

Vielleicht wäre folgende Lösung gut:

Jetzt die GO quasi "absegnen", da nichts falsches drin steht. Aber die GF darauf aufmerksam machen, dass im Fall einer Anordnung von Überstunden / Mehrarbeit durch einen der AL, vorab der BR um Zustimmung gebeten werden muss.

Wie denkt Ihr darüber?

Danke und Gruss, jaypar

J
jaypar

27.03.2017 um 15:50 Uhr

@ Challenger:

Nein, es gibt keine BV über die Überstunden. Das ist hier seit Jahren ein Thema, welches dann irgendwann so genervt hat, dass beide Seiten (bzw. alle 3), also BR, Mitarbeiter und GF es gelassen haben...

Die GF wollte keinen Schritt von ihrer Meinung weg und daher war alles für die Katz :-)

Die GF hat mir die neue GO nur in die Hand gedrückt, damit ich sie als BR vor der endgültigen Absegnung durch den Gesamt-Vorstand nochmal durchlesen kann (warum auch immer).

LG jaypar

N
nicoline

27.03.2017 um 16:27 Uhr

Schon erstaunlich, dass der AG seine GO dem BR zum Lesen gibt.

Ich würde gar nichts absegnen, nur die GO mit freundlichem Lächeln zurückgeben und darüber informieren, dass die Anordnung jeder einzelnen Überstunde trotzdem der Mitbestimmung unterliegt.

In der Folge solltet ihr euch dann aber auch mal rechtliche Schritte überlegen, wenn ihr der Mitbestimmung immer hinterherlaufen müßt!

J
jaypar

27.03.2017 um 16:31 Uhr

Danke Dir "nicoline".

Der Tipp mit dem "nichts absegnen" ist gut. Hab ich gar nicht drüber nachgedacht, denn im Grunde muss ich der neuen GO ja nicht zustimmen. Ich nehme sie also einfach "zur Kenntnis"...

Die Überlegung von Schritten bezüglich ständig übergangener Mitbestimmungsrechte ist hier längst überfällig. Aber bei so viel Ignoranz, würde das Ganze dann gleich in einem Rechtsstreit enden. Aber auch das darf natürlich kein Ausschlußkriterium sein, um endlich die Rechte nach dem BetrVG durchzusetzen.

Ich habe übrigens schon eine Email vorbereitet, in der ich u.a. am Ende auch nochmals auf das BetrVG und die Mitbestimmung des BR im Fall von Überstunden / Mehrarbeit hinweise.

LG jaypar

C
Challenger

27.03.2017 um 18:30 Uhr

Nochmal Tach,

Zitat : Nein, es gibt keine BV über die Überstunden. Das ist hier seit Jahren ein Thema, welches dann irgendwann so genervt hat, dass beide Seiten (bzw. alle 3), also BR, Mitarbeiter und GF es gelassen haben...

Nach §87 Abs.1 Nr.2+3 BetrVG habt Ihr ein ERZWINGBARES Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, daß Ihr bei scheitern der Verhandlungen notfalls eine Betriebsvereinbarung über eine Einigungsstelle erzwingen könnt.

R
rsddbr

31.03.2017 um 11:06 Uhr

Wie wäre es, wenn du dem AG schriftlich mitteilst, dass du empfiehlst die GO dahingehend zu erweitern, dass vor Anordnung der Überstunden die Zustimmung des BR eingeholt werden muss? Es klingt allerdings so, als würde euer AG eher wenig gesprächs- und kompromissbereit sein.

Unterstreichen würde ich die Aussage von nicoline, dass du keinerlei Aussage zur Zustimmung zur GO machst. Wir werden auch gerne mal mit Themen konfrontiert, welche keinem MBR unterliegen, und am Ende heisst es, der BR hätte zugestimmt oder das wäre so mit dem BR abgesprochen. Dann ist man ganz schnell in der Erklärungsnot.

J
jaypar

31.03.2017 um 12:06 Uhr

...genau so habe ich es am Ende auch gemacht.

Danke jaypar

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