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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verhalten des BR bei Krankmeldungen

P
pipe0367
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem callcenter wird seitens der Callcenterleitung verlangt, dass a) die Krankmeldungen an einen großen Verteiler geschickt werden und b) die Krankheit des Mitarbeiters im Verteiler benannt wird. z.B. Marion Muster weiterhin wegen Belastung/Depression krank geschrieben; Klaus Klauser für 3 Tage mit Durchfall krank. Das allein kann schon nicht richtig sein, doch schlimmer ist, dass der Betriebsrat dies duldet. Was kann ich als MA da noch tun?

Danke für Feedback

Hi, danke für die bisherigen Rückmeldungen. Es geht mir darum, dass die Leitung verlangt, dass die Art der Krankheit angegeben wird und sie es als Führungsschwäche des Teamleiters/Projektleiters auslegt, wenn dieser seine MA nicht so lange bedrängt, bis sie sagen, woran sie erkrankt sind.

6.93407

Community-Antworten (7)

S
Saluk

15.10.2007 um 11:31 Uhr

Die Krankmeldung an "großen Verteiler" - das kann schon sinnvoll sein.

Die Krankheit nennen? Wenn du nicht sagst, woran du erkrankt bist, kann das auch niemand erzählen. Und da du gesetzlich (und nur das zählt hier, schließlich ist es etwas privates) nur verpflichtet bist, eine Standardkrankmeldung abzugeben, kann dir niemand ans Zeug flicken. Es wird wohl niemand darauf ankommen lassen, dir deshalb eine Abmahnung zu verpassen.

Zusätzlich solltest du dein Beschwerderecht wahrnehmen und deinen BR in den Hintern treten, damit der diese Praxis schleunigst abschafft.

Grüße, Saluk

S
SSGG

15.10.2007 um 11:53 Uhr

Moin pipe0367, das sehe ich anders, die Organisation der Arbeitsabläufe und Informationsweitergabe obliegt der GL, nicht dem erkrankten MA durch massenweise Verteilung einer Information an einen großen Verteiler. Der AN hat nicht die Pflicht, die Art der Krankheit mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist lediglich von der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kenntnis zu setzen.

S
Saluk

15.10.2007 um 12:06 Uhr

@SSGG: Ich hatte dem Beispiel oben eigentlich entnommen, dass diese "Verteilung" nicht vom erkrankten MA aus vorgenommen wird, sondern von irgendeiner Hierarchiestufe zentral, sonst hiesse es ja "Marion Muster: ich bin weiterhin wegen Belastung/Depression krank geschrieben"

Und ob der Verteiler sinnvoll/nicht sinnvoll ist, kann ich jedenfalls nicht entscheiden. Fakt ist, die Krankheit muss niemand nennen.

Grüße, Saluk

S
SSGG

15.10.2007 um 12:44 Uhr

Moin Saluk, völlig egal, ob der Erkrankte das macht oder die Personalabteilung. Ich sehe es datenschutzrechtlich als kritisch an, das Informationen zu Fehlzeiten, die personenbezogene Daten darstellen, an einen großen Verteiler übermittelt werden. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehört es auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, die Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes im Betrieb zu überwachen.

pipe0367, frage Deinen BR, was der Datenschutzbeauftragter Eurer Firma dazu sagt.

A
Akira

15.10.2007 um 13:02 Uhr

Hallo an Alle Schon mit der Bekanntgabe der Erkrankungvon Frau Marion Muster * Depression * öffne ich dem AG Möglichkeiten mit unbeschreiblichen Demensionen. Mir ist nur bekannt , eine Salmonellenerkrankung ect. sollte wegen des Seuchengestzes gemeldet werden.

T
tamirasun

15.10.2007 um 13:17 Uhr

Also ich finde es unfassbar, dass ´der ganze Betrieb´davon informiert wird, was ein AN hat.

Ich meine stellt Euch doch mal vor, es ist jemand mit einer Intimerkrankung oder mit HIV , Hepatitis etc. Was hätte das bekanntwerden einer solchen Krankheit für Auswirkungen auf einen AN und sein Umfeld???

Salmonellen etc. sind meldepflichtige Krankheiten, welche dem AG und dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, aber nicht jedem Abeiltungsleiter...

Tsts....

Schliesse mich SSGG an, fragt den Datenschutzbeauftragten und schliesse mich auch Akira an, welche Dimensonen werden dem AG da eröffnet...

Ich hoffe Ihr könnt da schnell was ändern...

LG

F
fkneyer

15.10.2007 um 18:11 Uhr

Meldepflichtige Krankheiten werden (müssen)sowieso dem Gesundsheitsamt gemeldet (werden) - ich denke das macht der diagnostizierende Arzt. Aber grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, welche Krankheit ein AN hat, schließlich enthält eine AU-Bescheinigung nicht ohne Grund keinerlei Angaben diesbezüglich - er hat lediglich ein Recht zu erfahren, wie lange der AN arbeitsunfähig krank ist. Bei uns ist das so geregelt, daß ein kranker Kollege im Teamkalender als "Abwesend" eingetragen wird und das war's dann - und damit können wir bei uns durchaus leben (zwar weiß dann jeder, daß der Kollege krank ist, aber nix zur Dauer oder gar der Diagnose usw. (BTW, es gab mal Bestrebungen, das zu ändern, weil ein TL partout den Abwesenheitsgrund eintragen wollte, aber dieser Zahn wurde ihm mit Hinweis auf den Datenschutz ganz schnell gezogen ...

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