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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

fehlende Krankmeldungen

B
BRThalia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben bei uns einen Azubi der strapaziert unser aller Nerven, da er komplett immun gegen Regeln und gute Ratschläge ist.

Seit Anfang an gab es bei ihm Probleme mit der Pünktlichkeit sowohl im Betrieb als auch in der Schule. Diesbezüglich gab es auch schon diverse Personalgespräche.

Das zweite und mittlerweile größere Problem sind die Krankmeldungen. Er hat diverse Fehlzeiten und leider kommen die Krankmeldungen immer erst nach einer Woche. Wenn er sich am ersten Tag telefonisch krankmeldet gibt er immer nur einen Tag krank und meldet sich dann nicht mehr, wenn es länger anhält. Außerdem laufen die Krankmeldungen immer erst ab dem dritten Tag, weil er erst da beim Arzt war.

Vor vier Wochen hat die Geschäftsleitung uns dann informiert, dass Sie eine Abmahnung aussprechen will. Wir haben dann aber nochmal an die appelliert und heraushandeln können, dass es noch ein Gespräch und eine schriftliche Verwarnung geben soll. Bei diesem Gespräch war dann auch ein Vertreter des Betriebsrats dabei.

Leider hat es nur 2 Wochen gehalten und jetzt war er vorletzte und letzte Woche krank (Krankmeldung kam diese Woche) und hat jetzt Urlaub. Die Geschäftsleitung war völlig verärgert und möchte jetzt nach dem Urlaub endgültig die Abmahnung aussprechen.

Ich weiß, dass eine Abmahnung erst einmal noch keine Konsequenzen hat, aber gibt es trotzdem noch einen Weg für uns diese abzuwenden?

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Community-Antworten (12)

N
NickNeu

07.06.2016 um 17:57 Uhr

Hallo BRThalia,

wenn ich mich nicht komplett irre gibt es keine Rechtsgrundlage für den BR um eine Abmahnung abzuwenden. Sprechen kann man natürlich immer und sich einsetzen. Allerdings scheint mir euer Kollege Azubi ordentlichen Nachholbedarf in Sachen Grundregeln der Arbeitswelt zu benötigen. Ich schätze mal, dass er nicht mehr sehr lange euer Kollege bleiben wird, falls er da nicht zu lernt.

VG

G
gironimo

07.06.2016 um 18:06 Uhr

Außerdem laufen die Krankmeldungen immer erst ab dem dritten Tag, weil er erst da beim Arzt war.

Wo ist da das Problem? Habt Ihr eine andere betriebliche Regel vereinbart?

Ich würde sagen: Wenn der AG eine Abmahnung aussprechen will, soll er es tun. Man kann dann (wenn der Azubi zum BR kommt) prüfen, was an der Sache dran ist und den Azubi raten alle Regeln einzuhalten. Wem nicht geholfen werden will .....

B
BRThalia

07.06.2016 um 18:25 Uhr

Normal muss bereits am ersten Tag eine Krankmeldung ausgestellt werden. Diese muss dann bis zum 3. Arbeitstag beim Arbeitgeber vorliegen.

Bei dem Azubi ist es halt zudem auch so, dass er öfters nur einen einzigen Schultag krank war, ohne Krankmeldung.

Wobei das jetzt nur mit der Glaubwürdigkeit zu tun hat. Generell gilt die Regelung für alle Arbeitnehmer.

G
Globus

07.06.2016 um 18:33 Uhr

Hallo zusammen, also hmmm eigentlich müßte man mehr über den Betrieb wissen um hier zu antworten... Aber ich versuche es mal:

Es stimmt mich regelmäßig traurig, wenn ich von einem BRM folgenden Satz höre: "...wir haben bei uns einen Azubi der strapaziert unser aller Nerven, da er komplett immun gegen Regeln und gute Ratschläge ist. ..."

Warum macht mich das traurig? Na, weil ich noch immer der Meinung bin, dass ein BR grundsätzlich erstmal auf Seiten des AN oder stehen sollte - da müssen meiner bescheidenen Meinung nach die Nerven stark wie drahtseile sein... und mal ehrlich der hier beschriebene Sachverhalt, würde ein Drahtseil nicht annähernd ins wanken bringen...

Warum denke ich so?

  • in der Probezeit hatte der AG genügend Möglichkeiten den Azubi "los zu werden"... Nun wird es schwieriger
  • welche betrieblichen Regelungen hat der BR mit dem AG getroffen um sowas zu verhindern?

Hey Leute, wir sind nicht mehr in den 50igern - selbst auf einem Gymnasium läuft ein Modelversuch der Gleitzeit... Es ist wie es ist es gibt früh und spät Menschen... Warum werden die Arbeitsbedingungen hierauf nicht eingestellt?

Was wurde (wie gironimo schon andeutete) in sachen AU und AUB vereinbart? Oder wurde gar ncihts vereinbart? Wenn nichts vereinbart wurde, na, dann ist das meiner Meinung nach ein Verschulden und eine verletzung der Pflichten des BR und des AG - warum doll der AZUBI darunter leiden? Und woher weiß der BR, dass der Azubi sich nciht tatsächlich täglich gemeldet hat, oder dass er nicht sofort sagte, dass er erstmal bis dann und dann zuhause bleibt?

Wenn solche, oder ähnliche Situationen bei uns im Betrieb passieren, dann suche ich als BR nciht die Schuld beim AN, sondern an uns, was haben wir falsch, oder nciht gemacht, damit es dazu kommen konnte...

Kommen wir zur Abmahnung und der Zweckmäßigkeit dieser... Also erstens, wenn ncihts geregelt ist, taugen die nciht, davon ab... Soll der AG immer und immer wieder abmahnen... da wäre ich relativ tiefenentspannt - als BR...

Weiter ist auch das zu spät kommen immer so eine Sache - habt ihr eine elektronische Zeiterfassung? Gibt es da eine BV drüber? Wenn nein, warum nicht?

Wie ich sagte, vieles was aus dem Ruder läuft, liegt im Regelungsbereich des BR - dieser sollte diese Lücken dann schließen...

Meine Meinung

C
celestro

07.06.2016 um 18:55 Uhr

"Wenn nichts vereinbart wurde, na, dann ist das meiner Meinung nach ein Verschulden und eine verletzung der Pflichten des BR und des AG - warum doll der AZUBI darunter leiden?"

Seit wann ist es die Pflicht des BR, hier Regleungen mit dem AG zu treffen ? Natürlich KANN der BR das machen ... aber eine Pflicht wäre ja "MUSS". Warum sollte das ein BR machen MÜSSEN ?

Ich frage mich viel mehr, was der BR mit:

"aber gibt es trotzdem noch einen Weg für uns diese abzuwenden?"

erreichen will, bzw. für ein Signal nach außen sendet. Bei uns bekommst Du Schutz, egal wie sehr Du Dich daneben benimmst ? Und die anderen AN fragen sich immer mehr, wofür man sich überhaupt an Regeln halten sollte ...

G
Globus

07.06.2016 um 19:01 Uhr

Warum es eine Pflicht des BR ist? naja, er soll doch regeln - ich schrieb nicht, dass es eine grobe Pflichtverletzung wäre - aber in meinen Augen eine Pflichtverletzung. Nicht nur der AG muß oder darf Regelungen anstubsen... nein, der BR hat in den klassischen MBR ein Initiativrecht - warum wohl? Wenn im auffällt dass was quer läuft, ist es meiner Meinung nach seiner Pflicht zu regeln - nciht mehr, nicht weniger....

C
celestro

07.06.2016 um 19:26 Uhr

Ein Initiativrecht ... richtig. Recht ... nicht Pflicht. Und ich sehe keine Plicht für den BR, eine Regelung anzustupsen, wegen dieses Azubis.

Es gibt gesetzliche Regelungen. Wenn er sich daran nicht hält, warum denkt man, an eine BV würde er sich halten ?

@ BRThalia

"Normal muss bereits am ersten Tag eine Krankmeldung ausgestellt werden. Diese muss dann bis zum 3. Arbeitstag beim Arbeitgeber vorliegen."

Ist das "Eure" interne Regelung ? Schriftlich dokumentiert ? Oder macht man das nur einfach so ?

G
Globus

07.06.2016 um 19:32 Uhr

Wenn eine BV mehr Rechte der Selbstbestimmung regelt, würde er da gja eigentlich kaum gegen verstoßen können - ich rede hier jetzt vom Arbeitsbeginn und Arbeitsende... Ansonsten, ja, wenn es eine Regelung gibt, dann hält man sich ja eigentlich daran - wie auch immer sie gestrickt ist... wenn es keine Regelung gibt, kann man sich ans Gesetz halten...und genau das hat er ggf getan...

U
Ungläubiger

07.06.2016 um 21:06 Uhr

Jau, verstoße gegen alle irgendwie bestehenden Regeln, auch gegen solche die aufgrund bereits bestehender gesetzlicher, dem Regelwahn eines BR entzogen sind. Macht ja nichts, denn Papa Globus nimmt dich tröstend in den Arm und denkt sich eine neue Regel aus.

Sorry, aber hier wohl jemand Zuviel trainiert und dabei vergessen, dass dadurch auch der Sauerstoffbedarf steigt……

G
Globus

07.06.2016 um 21:20 Uhr

Naja, zum Glück gibt es Gremien, die auch mal quer denken, ansonsten wären die Kommentare bei weitem nciht so dick, und es gäbe niemals andere Urteile von verschiedenen Gerichten...Einmal gefällt und es hat für immer Bestand... wenn das für dich wünschenswert ist, dann ist das wohl auch richtig für alle...

I
ickederdicke

08.06.2016 um 09:03 Uhr

Auch wenn dieser Azubi "volljährig" sein sollte könnte es hilfreich sein seine Eltern mit einzubinden, ebenso die Berufsschule . Solche Kandidaten fängt man nicht mit Kuschelkur und Hand drüber halten ein. Hier ist es notwendig handfeste Konsequenzen aufzuzeigen, sonst denkt der/die ja es geht so lax weite - passiert ja nix Dolles dadurch. Nützlich könnte eine Art Verhaltensvertrag mit ihr/ihm sein incl. deutlichen Regeln, was passiert bei verstössen.

C
celestro

09.06.2016 um 01:11 Uhr

"Auch wenn dieser Azubi "volljährig" sein sollte könnte es hilfreich sein seine Eltern mit einzubinden"

Ich hoffe Du hast dabei im Hinterkopf, vorher die Erlaubnis des Azubis einzuholen (wenn er wirklich volljährig sein sollte). Denn sonst könnte das ein ziemlicher Bumerang werden.

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