Erstellt am 03.10.2016 um 14:40 Uhr von gironimo
Ihn auffordern, es zu unterlassen ohne Zustimmung des BR Urlaubsregeln eigenständig zu "erlassen" und den Plan wieder abzuhängen. Droht damit (und seit dazu auch bereit) einen Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend zu machen (siehe auch § 23 Abs. 3 BetrVG).
Außerdem informiert Ihr die AN darüber, dass es noch keine Einigung gibt.
>Nun sind wir nicht sicher ob wir die BV unterschreiben sollen, das war kein Bestandteil dieser.<
Vielleicht ein Anlass, die BV noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Vielleicht hättet Ihr dem AG auch mit der BV dazu grünes Licht gegeben. Formuliert ggf. noch klare Regeln dazu.
Erstellt am 03.10.2016 um 19:31 Uhr von Teufel
Hallo .
O.k.
Danke.
In der B.V ist alles gut formuliert wir hatten diese von unserem Anwalt prüfen lassen, daher ist es mir nun ein Rätsel warum unser Chef das macht.
Erstellt am 03.10.2016 um 21:23 Uhr von Moreno
Na manchmal muss man halt dem Chef auch sagen was er darf und was nicht ;-) vielleicht denkt er, dass er alles machen darf was nicht in dieser BV steht???
Erstellt am 04.10.2016 um 11:48 Uhr von celestro
oder er regelt für nächstes Jahr noch schnell was, BEVOR die BV in Kraft tritt.
Erstellt am 04.10.2016 um 21:35 Uhr von AlterMann
Solange Ihr keine BV Urlaub habt, seid Ihr beim Thema Urlaub sowohl in allgemeinen Fragen wie auch in Einzelfällen in der vollen Mitbestimmung. Also fordert Euren Chef auf, den Quatsch zu lassen bzw. zurück zu nehmen. (das formuliert Ihr natürlich freundlicher...)