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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubssperren - Wo steht, wann der Chef eine Urlaubssperre verhängen kann?

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martha
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann man sich mit §§ gegen Urlaubssperren wehren? Wo kann ich was nachlesen? Wo steht, wann der Chef eine Urlaubssperre verhängen kann?

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

17.09.2008 um 23:04 Uhr

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, hat dieser bezüglich Urlaub ein MBR nach § 87 Abs 1 Satz 5!!! Er hat da dann also ein Initiativrecht und kann dem AG eine BV diesbezüglich vorlegen. Sollte der AG sich weigern zu verhandeln, kann der BR auch sofort die Verhandlungen als gescheitert erklären und die Einigungsstelle einberufen. Sollte was die Zusammensetzung der Einigungsstelle keine Einigung erzielt werden, wird das Arbeitsgericht die Zusammensetzung klären und die Einigungsstelle schnellstmöglich einberufen.

Nähere Infos findest du sicher im Netz wenn du "Einigungsstelle" googlest - oder bei OBI - nein ich arbeite da nciht hihi - ist auch keine Schleichwerbung, finde den Satz nur so geil - lach!

P
pirat

17.09.2008 um 23:58 Uhr

@martha, Also ich tippe mal ohne BR....Du hast NULL Chance! Prinzipiell ist es möglich eine Urlaubssperre zu verhängen. Soweit der AG ausreichend betriebliche Gründe für sein Vorgehen vorbringen kann, wirst Du da auch auf dem Rechtsweg nichts machen können.

Info´s wenn du magst... http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2005/fristen-fuer-urlaubssperre-arbeitsrecht-hobsons/

K
klinik

18.09.2008 um 09:55 Uhr

Da muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat erklären warum er keinen Urlaub genehmigt. Das häufigste Argument ist aus betriebsbedingten Gründen. Ein Problem bekommt der AG aber wenn Ihr in eurem Betrieb eine Regelung bestens sogar eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub habt. Wenn der AN seinen Jahresurlaub schon geplant hat und Ihn vom Vorgesetzten genehmigt bekommen hat kann es sein dass der AG in die Kostentragungspflicht für den nicht nehmbaren Urlaub, genommen werden kann.

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