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Urlaubssperren und pauschale Ablehnungen

S
seneca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

Unsere Firma hat seit ca 2 JAhren einen BR in dem ich seit einigen Monaten Vollmitglied bin.

Die Frage wurde an uns herangetragen inwieweit unsere Firma eine Urlaubssperre pauschal jedes Jahr für den gesamten Dezember verhängen darf OHNE dass der Mitarbeiter die Möglichkeit hat einen Urlaubsantrag zu stellen da die EDV diese Anträge direkt blockiert, selbst dann wenn der MA den Antrag bereits im Januar des Jahres stellt. Desweiteren wird von der Personalplanung ausdrücklich verlangt seinen gesamten Jahresurlaub bereits vor Ablauf des ersten Quartals verplant zu haben und Kollegen die das nicht tun immer wieder nachdrückliche Aufforderungen dazu erhalten.

Die Firma ist ein Unternehmen der Logistikbranche für Unternehmen nicht für privatkunden. Argumentiert wird mit dem Weihnachstgeschäft. Widersprüchlicherweise werden jedoch während der sogeannten kritischen Phase sogar noch Mitarbeiter auf externe Schulungen geschickt die man auch zu anderen Terminen machen könnte und die keinerlei Dringlichkeit haben.

Dass ein ARbeitgeber Urlaubssperren verhängen kann ist unstrittig, strittig ist jedoch die pauschale Ablehnung JEDES Urlaubsantrags ohne Prüfung der Gründe selbst wenn er 11 Monate vor der Sperrzeit beantragt wird.

Wie sieht die Rechtsprechung aus?

Grüße! Seneca

4.86404

Community-Antworten (4)

R
rolfo2

20.07.2007 um 16:30 Uhr

Also erst mal hat der BR hier Mitbestimmungsrechte. Wenn ihr die Urlaubssperre ablehnt muss euer AG erst mal mit euch verhandeln.

P
Petrus

20.07.2007 um 16:35 Uhr

In Eurem Fall sagt die Rechtssprechung vermutlich: Selber schuld! Ihr habt als BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach §87 (1) Nr.5 BetrVG. Also schließt eine BV ab, in der diese Fragen geregelt werden.

K
kandesbutzler

20.07.2007 um 17:10 Uhr

EInen Antrag kann man auch auf dem Papier stellen , der AN kann vom AG eine schriftl. Ablehung mit Grund verlangen. Ist dieser nicht ausreichend ist auch so der Weg zu Arbeitsgericht möglich um den Antrag durchzusetzen.

Muss halt jemand den Ar..h in der Hose dazu haben.

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 20:38 Uhr

den Ar..h in der Hose sollte erst einmal der BR haben und vom Arbeitgeber den Abschluss einer entsprechenden BV, wie von Petrus vorgeschlagen, ein fordern.

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