Betriebsvereinbarung Schichtarbeit
Hallo Leute, wir wollen eine Betriebsvereinbarung über flexible Schichtarbeit mit dem AG abschließen.
Grund: In unserem Betrieb gibt es verschiedene Schichtsysteme: Normalschicht, ein 2-Schichtrhythmus und ein 3- Schichtrhythmus (alles 5 Tagewoche).
Aufgrund von Urlaub und Krankheit von Arbeitnehmern möchte der Arbeitgeber das einige Mitarbeiter die im 3-Schichtrhythmus arbeiten, im 2-Schichtsystem einsetzen, so das die Maschinenlaufzeiten effektiver ausgelastet werden. Uns geht es um die Mitteilungsfrist an den Arbeitnehmer bzw. um den Nachtschichtzuschlag der dann wegfällt. Viele AN planen ja Dinge aufgrund ihres Schichtsystems voraus, ( Artztermine, Familie usw.) und kommen jetzt etwas in Patrouille.
1.Kann der AG die Schichten so planen wie er will? (in Abstimmung mit dem BR mit BV) 2.Ist dann eine Ankündigungsfrist von 2 Wochen o.k.? 3.Kann man einen Ausgleich für entgangenen Nachtschichtzuschlag vereinbaren?
Community-Antworten (2)
30.09.2016 um 09:57 Uhr
Mitbestimmen heißt mitgestalten. Angesichts eventueller finanzieller Nachteile würde ich dem Ansinnen des AG eher skeptisch gegenüber stehen.
Vereinbaren könnt ihr schließlich alles, was nicht verboten ist. Zwei Wochen Vorankündigung wäre schon ok. Trotzdem, es geht ja nicht nur ums Geld - auch geänderte Arbeitszeiten sind problematisch (Familie und Beruf )
04.10.2016 um 19:21 Uhr
Wir haben in der BV geregelt, das minimum 4 Wochen vorher die Schichtpläne aushängen müssen. Die Zeit sollte den AN zur Umstellung gegeben werden. Ohne euch kann er dort nichts alleine ändern. Die Frage ist auch, wie das mit den Schichten in den jeweiligen Arbeitsverträgen geregelt ist. Punkt zwei: wenn er Probleme wegen Urlaub bzw Krankheit bekommt, würde ich eher dazu plädieren, die Personaldecke zu prüfen. Diese muss sowas in jedem Fall abfangen. Denn nicht ihr bzw die AN seit dafür zuständig, das genug Leute da sind!
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