Hallo Leute,
wir wollen eine Betriebsvereinbarung über flexible Schichtarbeit mit dem AG abschließen.

Grund:
In unserem Betrieb gibt es verschiedene Schichtsysteme:
Normalschicht, ein 2-Schichtrhythmus und ein 3- Schichtrhythmus (alles 5 Tagewoche).

Aufgrund von Urlaub und Krankheit von Arbeitnehmern möchte der Arbeitgeber das einige Mitarbeiter die im 3-Schichtrhythmus arbeiten, im 2-Schichtsystem einsetzen, so das die Maschinenlaufzeiten effektiver ausgelastet werden.
Uns geht es um die Mitteilungsfrist an den Arbeitnehmer bzw. um den Nachtschichtzuschlag der dann wegfällt.
Viele AN planen ja Dinge aufgrund ihres Schichtsystems voraus, ( Artztermine, Familie usw.)
und kommen jetzt etwas in Patrouille.

1.Kann der AG die Schichten so planen wie er will? (in Abstimmung mit dem BR mit BV)
2.Ist dann eine Ankündigungsfrist von 2 Wochen o.k.?
3.Kann man einen Ausgleich für entgangenen Nachtschichtzuschlag vereinbaren?