Erstellt am 19.05.2006 um 18:06 Uhr von Kölner
Der BR hat da wenig mit zu tun...
Meine Entlohnung geht auch nur mich etwas an. Individualrecht....
Erstellt am 19.05.2006 um 21:20 Uhr von häggi
hallo maxpayne,
ich glaube nicht das der kölner das ernst meint, mit dem individualrecht!? da ihr wißt das einige ütz erhalten, habt ihr als br sicherlich einblick in die lohn.-u- gehaltskonten genommen. der br hat ein mbr bei den "verteilungskriterien" der ütz(übertariflichen zahlungen) wenn es aber keine ütz mehr gibt- dann kein mbr mehr.
Erstellt am 19.05.2006 um 21:32 Uhr von Heini
Vieleicht könnte man sich auch auf den §87 Abs.:1, Ziffer10 berufen.
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von
Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen
Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Erstellt am 20.05.2006 um 17:43 Uhr von w-j-l
Willkürliche übertarifliche Bezahlung ist kein Entlohnungsgrundsatz. Da gibts kein MBR.
Wenn der AG ÜT bezahlt, dann hat der damit meinen Arbeitsvertrag zu meinen Gunsten verändert. Das ist, wie der Kölner sagte, Individualrecht, und das bleibt es auch, wenn es ans Kürzen geht.
Etwas anderes gilt, wenn der AG nach unten von einem gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung abweichen will. Hier kann der BR auf Einhaltung pochen. Widerspruchsrecht bei Veränderung der Eingruppierung.
Aber wenn der AG doch kürzt, sind wir wieder beim Individualrecht.
Erstellt am 24.05.2006 um 14:05 Uhr von wastl
Es ist hierbei allerdings äußerst sinnvoll, die Arbeitsverträge juristisch (Gewerkschaft) prüfen zu lassen. Ihr solltet darauf achten, dass nicht einfach jedem MA ein Schreiben vorgelegt wird, in dem er nur noch seine Zustimmung durch Unterschrift erklären muß. Rein rechtlich ist die Sache nämlich nicht so einfach.
@maxpayne
soll bei euch nur gekürzt werden, oder über Umweg die Arbeitszeit verlängert werden? Soll heißen: leistet der MA die entsprechenden Mehrstunden wird die gekürzte ÜTZ wieder gezahlt.
Erstellt am 24.05.2006 um 14:46 Uhr von Fayence
@ wastl
I n d i v i d u a l r e c h t !
@ maxpayne
"Nun will der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebrate diese übertraflichen Löhne auf Tariflohn kürzen.... "
Ich frage mich eher, warum der AG die Zustimmung des BR haben will! Möchte er etwa auf diese Art und Weise die persönliche Auseinandersetzung mit den betroffenen AN "kollektivrechtlich" umgehen oder einfach nur sagen können, der BR hat auch zugestimmt?
Lasst Euch da nicht auf ein "krummes" Spiel ein!
Erstellt am 24.05.2006 um 15:00 Uhr von wastl
sorry fayence - hab mich nicht klar ausgedrückt. selbstverständlich sollte der BR es tunlichst unterlassen, dem AG einen Freibrief hierfür auszustellen. ich denke aber als BR sollte ich doch die Kollegen ggf. daraufhin weisen, dass ein Rundumschlag des AG nicht einfach so hinzunehmen ist - sondern jeder seine möglichkeiten (ggf. im kollektiv über den BR) prüfen lassen sollte. geht es hierbei allerdings um eine anhebung der arbeitszeit (bez. mehrarbeit - in höhe der ÜTZ), so kommt der BR doch wieder ins spiel.
Erstellt am 24.05.2006 um 15:14 Uhr von Fayence
wastl,
jetzt fang doch bitte nicht an, irgendwelche Konstrukte bzgl. Änderung der Arbeitszeit zu basteln. Dafür ist ausschliesslich Kuno van Oyten zuständig!
Erstellt am 24.05.2006 um 15:20 Uhr von wastl
kenne leider keinen kuno von oyten. Es sollte eigentlich auch kein Konstrukt sein, sondern eher den Anspruch einer indirekten Frage haben, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der AG einfach nur so mal die ÜTZ kürzen möchte.
@ fayence
du mußt aber zugeben - das konstrukt ist nicht realitätsfern, sondern durchaus schon mit Leben erfüllt.