Erstellt am 27.09.2016 um 20:12 Uhr von outofmemory
Aus ganz sicherer Quelle kann ich dir sagen, dass draussen alle möglichen Regelungen existieren. Dies hier aufzulisten sprengt den Rahmen.
Aber jetzt zu euch:
1. die 25% sind eine freiwillige Leistung des AG, die bei euch zur Zeit über eine BV?! geregelt sind. Einen TV schließe ich mal aus, da Ihr es sonst hätten nicht regeln können. Sollte garkeine Regelung existieren, könnte es sich um eine betriebliche Übung handeln.... je nach dem wie lange es schon parktiziert wird.
Das ist schon mal ganz wichtig zu wissen, weil der AG diese Leistung auch wieder einstellen kann, es sei denn, es ist eine betriebliche Übung. Dann wäre es schon Bestandteil des AN-Vertrages.
2. Seid Ihr hier über § 87 abs. 1 nr. 10 betrvg in der Mitbestimmung. Die Frage wie hart Ihr verhandeln könnt ergibt sich daraus, wie stark eure Position ist. Wie stark schätz Ihr sie ein und warum?
Erstellt am 28.09.2016 um 07:14 Uhr von Nordling
Moin marvinbr,
will Dir nur eben schnell schildern wie es bei uns geregelt ist: Wir bekommen für jede ÜS einen Zuschlag von 25%. Wenn die Stunden aufs Konto gehen, kommen am Ende des Monats für jede ÜS die 25% direkt zur Auszahlung und gehen in die Abrechnung ein. Die Gutschrift mit 1,25 Std wäre, laut Buchhaltung, ein zu großer Aufwand, scheint unser Abrechnungssystem wohl irgendwie nicht herzugeben.
Erstellt am 28.09.2016 um 07:57 Uhr von gironimo
Naja - an die Sperre des Paragraph 77.3 BetrVG stosst ihr ohnehin. Aber wenn - wie auch immer - diese 25% gezahlt werden, dann entsteht der Anspruch so oder so.
Man kann bestenfalls darüber reden, ob diese Zulage in Zeit oder in Geld vergütet wird. Darüber könnt ihr Euch dann mit dem AG in der Einigungsstelle streiten
Erstellt am 28.09.2016 um 08:00 Uhr von Erbsenzähler
Ohne zu wissen woher die 25% kommen kann hier keiner eine verlässliche Aussage machen. Bei uns ist es zum Beispiel im MTV geregelt.
Die Überstunden müssen innerhalb von einem Monat in Freizeit ohne Zuschlag vergütet werden. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden. Nach zwei Monaten muss der AG die Stunden mit 25 % Zuschlag ausgezahlt werden.
Erstellt am 28.09.2016 um 09:18 Uhr von bürgermeister
Hallo marvinbr,
bei uns ist es so geregelt das wir Überstunden auch mit 25% zuschlagvergütet bekommen. Wir können uns allerdings aussuchen was mit den Stunden passiert. Da wird jeder AN bei der Einstellung gefragt ob er sich alle seine stunden auszahlen lassen will, das wäre dann die Stunden plus Zuschläge, die Stunden auf stehen lassen und abbummeln, da bekommst dann nur den Zuschlag ausgezahlt oder halt eine gewisse Stundenanzahl stehen und den Rest ausgezahlt bekommen.
Erstellt am 28.09.2016 um 16:00 Uhr von ganther
ohne Wissen des zuständigen TV und evtl. BVs ist es Glaskugellesen....
Erstellt am 29.09.2016 um 09:20 Uhr von BilboBoitlin
Hallo marvinbr,
bei uns im Betrieb ist es so geregelt wie bei euch auch. Wir haben keine TV und geleistete ÜS gehen auf ein Stundenkonto (40 Stunden). Ist das Konto voll werden die ÜS die darüber gehen mit 30% ÜS-Zuschlag ausbezahlt.
Man kann sich aber auch zu jeder Zeit dazu entscheiden seine ÜS oder einen Teil davon mit der nächsten Abrechnung ausbezahlen zu lassen. Sie müssen also nicht zwingend als Freizeitausgleich genommen werden.
Den Zuschlag auch für Stunden zu bezahlen die nicht ausgezahlt werden, weil Freizeitausgleich will unsere GL auch partu nicht. War schon mehrfach Thema in der Monatsrunde.
Erstellt am 19.10.2017 um 19:56 Uhr von hackenjas
Wir wollen auch grad eine BV abschließen wo generell immer 25 Prozent Zuschlag gezahlt wird. Findet unser Chef überhaupt nicht lustig. Naja was solls, haben für diesen Monat (überstunden genemigung) verweigert. Letzten Monat berichten sie uns noch wie viele Mill. Gewinn wir dieses Jahr machen werden, aber einen Zuschlag wollen sie nicht bezahlen. Nun ja, jetzt ist Chefchen traurig. Mal sehen was er nächsten Monat möchte.