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Ü-Std bei BR-Seminar bei Teilzeitkräften - Fahrzeiten zum Seminar mitzählen?

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SunnyB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns kam grad noch eine Frage auf. Ich war auf einem Seminar für den Betriebsrat, das mit 4,5 Tagen deklariert wird, Normalerweise habe ich eine 30 Std Woche. Wie viele Überstunden darf ich mur nun aufschreiben? (Vollzeit sind bei uns 38,5 Std)

Ich bin der Meinung, dass ich mir dann 8,5 Std als Überstunden aufschreiben darf, meine Kollegin meint, ich dürfte mir nicht so viele aufschreiben, da es ja keine 5 Tage waren.

Kann mir jemand helfen? Weiß auch jemand, wie ich die Fahrzeiten zum Seminar mitzählen kann oder aber auch nicht?

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Community-Antworten (2)

W
Waschbär

27.04.2009 um 17:31 Uhr

@SunnyB, eine Benachteiligung für Teilzeitarbeiter auch auf Seminar ist nicht vorgesehen, du bist so wie geplant abzurechen. Also nach Vollzeit.

Verbot der Diskriminierung !

TzBfG § 4 Absatz 1 Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.§4 T...

Wer voll Arbeitet soll auch voll die Stundenbekommen,selbst auf Seminar .-))))

D
DonJohnson

27.04.2009 um 17:35 Uhr

@Sunny Dröseln wir das mal von hinten auf. Also, das mit den 4,5 Tagen... Das hieße ja, dass ein Vollzeit BRM einen halben Tag Minus macht. Das geht so natürlich nciht. Da ist der Gesetzgeber recht klar. Ein Seminartag ist gleich ein Arbeitstag. Wenn bei euch die Woche 38,5 Std hat, ist es dort genauso. Eine Teilzeitkraft darf nciht schlechter gestellt werden als ne Vollzeit. Ergo 38,5 Std für dich plus. Nun die Fahrtzeit. Das muß man genauer betrachten: Im Normalfall ist die An- und Abreise während der betriebsüblichen Arbeitszeit. Ergo ist es Arbeitszeit und als solches zu rechnen (aus diesem Grund kommt der Seminaranfang und Ende so zustande - Ende um 12 Uhr dann Rückreise...). Sollte es jedoch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit sein, ist euer Betrieb zu sehen. Habt ihr eine BV über Dienstreisen? Ein BRM darf nicht besser oder schlechter behandelt werden als der normale AN.

Ich hoffe, ich habe es einiger maßen verständlich erklärt.

Gruß DJ

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