Erstellt am 27.04.2009 um 15:31 Uhr von waschbär
@SunnyB,
eine Benachteiligung für Teilzeitarbeiter auch auf Seminar ist nicht vorgesehen, du bist so wie geplant abzurechen. Also nach Vollzeit.
Verbot der Diskriminierung !
TzBfG § 4 Absatz 1
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
>Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.§4 T...
Wer voll Arbeitet soll auch voll die Stundenbekommen,selbst auf Seminar .-))))
Erstellt am 27.04.2009 um 15:35 Uhr von DonJohnson
@Sunny
Dröseln wir das mal von hinten auf. Also, das mit den 4,5 Tagen... Das hieße ja, dass ein Vollzeit BRM einen halben Tag Minus macht. Das geht so natürlich nciht. Da ist der Gesetzgeber recht klar. Ein Seminartag ist gleich ein Arbeitstag. Wenn bei euch die Woche 38,5 Std hat, ist es dort genauso. Eine Teilzeitkraft darf nciht schlechter gestellt werden als ne Vollzeit. Ergo 38,5 Std für dich plus.
Nun die Fahrtzeit. Das muß man genauer betrachten: Im Normalfall ist die An- und Abreise während der betriebsüblichen Arbeitszeit. Ergo ist es Arbeitszeit und als solches zu rechnen (aus diesem Grund kommt der Seminaranfang und Ende so zustande - Ende um 12 Uhr dann Rückreise...). Sollte es jedoch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit sein, ist euer Betrieb zu sehen. Habt ihr eine BV über Dienstreisen? Ein BRM darf nicht besser oder schlechter behandelt werden als der normale AN.
Ich hoffe, ich habe es einiger maßen verständlich erklärt.
Gruß
DJ