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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ostersonntag kein Gesetzlicher Feiertag? kein Zuschlag? gibt es ein Urteil?

M
mikken1@web.de
Apr 2023 bearbeitet

Hallo Freunde, unsere GL zahlt nur am gesetzlichen Feiertag Zuschlag , warum zählt Ostersonntag nicht dazu?? ist es nicht ein sogenannter "hoher Feiertag" der mit Ostermontag gleichzustellen ist? Viele Grüße aus SH

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Community-Antworten (4)

G
ganther

20.04.2023 um 20:13 Uhr

nach welcher Regelung zahlt er denn den Zuschlag? Bei uns gibt es nach Tarif einen Sonn- und Feiertagszuschlag. Daher gibt es eine solche Diskussion nicht, da der Ostersonntag unter beide Kategorien fällt.... aber doppelt gibt es den Zuschlag dann fei auch nicht

D
DummerHund

20.04.2023 um 20:41 Uhr

Der Ostersonntag ist meines Wissens nach nur noch in Brandenburg gesetzlich festgesetzt.

X
XYZ68

21.04.2023 um 09:25 Uhr

Ostersonntag ist, genau wie auch der Pfingstsonntag, "nur" ein christlicher Feiertag und kein gesetzlicher Feiertag und zählt somit als Sonntag. Allerdings kann es im Tarifvertrag auch anders festgelegt sein.

Lies bitte mal hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/feiertagszuschlag-fuer-hohe-feiertage_76_488990.html

K
Kehler

21.04.2023 um 09:59 Uhr

Bei und gibt es auch nur einen Sonntag-/ Feiertagzuschlag. Einzig an Weihnachten und Silvester gibt es einen höheren Feiertagszuschlag. Laut unserer BV, wir haben keinen TV.

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