Ostersonntag kein Gesetzlicher Feiertag? kein Zuschlag? gibt es ein Urteil?
Hallo Freunde, unsere GL zahlt nur am gesetzlichen Feiertag Zuschlag , warum zählt Ostersonntag nicht dazu?? ist es nicht ein sogenannter "hoher Feiertag" der mit Ostermontag gleichzustellen ist? Viele Grüße aus SH
Community-Antworten (4)
20.04.2023 um 20:13 Uhr
nach welcher Regelung zahlt er denn den Zuschlag? Bei uns gibt es nach Tarif einen Sonn- und Feiertagszuschlag. Daher gibt es eine solche Diskussion nicht, da der Ostersonntag unter beide Kategorien fällt.... aber doppelt gibt es den Zuschlag dann fei auch nicht
20.04.2023 um 20:41 Uhr
Der Ostersonntag ist meines Wissens nach nur noch in Brandenburg gesetzlich festgesetzt.
21.04.2023 um 09:25 Uhr
Ostersonntag ist, genau wie auch der Pfingstsonntag, "nur" ein christlicher Feiertag und kein gesetzlicher Feiertag und zählt somit als Sonntag. Allerdings kann es im Tarifvertrag auch anders festgelegt sein.
Lies bitte mal hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/feiertagszuschlag-fuer-hohe-feiertage_76_488990.html
21.04.2023 um 09:59 Uhr
Bei und gibt es auch nur einen Sonntag-/ Feiertagzuschlag. Einzig an Weihnachten und Silvester gibt es einen höheren Feiertagszuschlag. Laut unserer BV, wir haben keinen TV.
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