Arzttermine
Ich habe eine vielleicht ungewöhnliche Frage dazu! Mein Arbeitgeber verlangt seit neustem, daß wir den Zettel mit dem Arzttermin vorlegen wenn wir deswegen Urlaub brauchen oder Arbeitszeit ändern möchten. Gezahlt bekommen wir die Fehlzeit nicht, es wird Urlaub abgezogen oder Überstunden. Darf er das? Es sind deswegen schon einige Mitarbeiter auf uns ( Betriebsrat) zugenommen, leider finden wir nichts in der Rechtsprechung dazu. Nur das nach dem Arztbesuch eine Anwesenheitsbescheinigung abzugeben ist, wenn die Fehlzeit vom Arbeitgeber gezahlt wird. Vielleicht kann uns jemand helfen?
Community-Antworten (10)
19.04.2023 um 19:04 Uhr
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit
Schau mal hier rein...
Ein Artbesuch wird nicht bezahlt, es sei denn ein Besuch während der Arbeitszeit ist absolut notwendig. Liegt der Termin "praxisbedingt" in der Arbeitszeit, so besteht keine Pflicht zur Entgeldfortzahlung. Es darf dann also das Stundenkonto belastet werden. Urlaub kann nicht einfach "abgezogen" werden. Er kann lediglich durch den AN beantragt und durch den AG gewährt werden.
Der Zettel mit dem Arzttermin ist Blödsinn in meinen Augen. Muss ich meine Kreuzfahrt-Buchung zur Genehmigung meines Sommerurlaubs auch vorlegen?
19.04.2023 um 19:05 Uhr
verlangen kann man viel, geben muss man aber nichts. Um Urlaub zu bekommen, bedarf es zunächst keiner Begründung. Eine Begründung wird ja erst dann interessant, wenn z.B. Urlaubswünsche mehrerer MA kollidieren und betriebliche Belange dem entgegenstehen. Beim Überstundenabbau sollte es auch so sein, außer ihr habt eine ganz komische BV dazu
19.04.2023 um 19:07 Uhr
Das ist ja ein seltsames Ansinnen von Seiten des Arbeitgebers.
Urlaubswünsche dürfen ohnehin nur verweigert werden, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Auch angefallene Überstunden müssen zeitnah ausgeglichen werden. Ihr solltet das Pferd andersherum aufzäumen: Nicht Ihr müsst belegen, dass er keinen Anspruch auf diese Information hat, sondern er muss belegen, dass seine Forderung legitim ist. Also solltet Ihr als Betriebsrat ihn fragen, worauf er seine Forderung stützt. Es geht ihn nämlich überhaupt nichts an, welchen Arzt Ihr weshalb aufsucht.
19.04.2023 um 21:58 Uhr
Der Arbeitgeber möchte einen Nachweis warum jemand seine Arbeitsleistung nicht erbringen will oder kann. Was soll daran verwerflich sein?
19.04.2023 um 22:11 Uhr
@Catweazle Verwerflich kann es dann sein wenn man Urlaubstage verwendet. Für Urlaub brauche ich keinen Nachweis.
20.04.2023 um 10:09 Uhr
Wenn bei euch der TVöD gilt sieht es anderst aus.
20.04.2023 um 11:08 Uhr
@catweazle
Du bist ernsthaft der Ansicht, das der Arbeitgeber nicht nur ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, WARUM jemand Urlaub oder Überstundenfrei nehmen möchte, sondern auch Belege dafür vorgelegt zu bekommen?
20.04.2023 um 12:11 Uhr
"Du bist ernsthaft der Ansicht, das der Arbeitgeber nicht nur ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, WARUM jemand Urlaub oder Überstundenfrei nehmen möchte, sondern auch Belege dafür vorgelegt zu bekommen?"
Ggf. JA! Wenn ein MA kommt und will plötzlich um 10:45 für 2 Stunden "abhauen", finde ich es nachvollziehbar das in soweit einschränken zu wollen, als das nur "echte Arztbesuche" damit Probleme verursachen. Und wir reden hier ja auch nicht von einem Zettel mit Diagnose etc. ... sondern "nur" von "Herr / Frau X war heute von 11:00 - 12:30 bei uns in der Praxis."
20.04.2023 um 12:27 Uhr
Der Link beschreibt es meiner Meinung nach ganz gut. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/
20.04.2023 um 13:17 Uhr
Wenn ich den TE richtig verstehe, möchte er den Terminzettel vorab. Mit der Bescheinigung : MA war zum Termin beim Arzt und anderer Termin war nicht möglich, befinden wir uns eh in einem Bereich, wo der MA weder Urlaub noch Stunden opfern müsste.
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