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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jahresarbeitszeit vs. tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 38 Std. bei 5 Tage Woche

M
mariah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben folgende Problematik: Bevor der BR gegründet wurde ist Jahresarbeitszeit mit den MA (die in Schicht arbeiten - Produktionsbetrieb) vereinbart worden. Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Std. bei einer 5 Tage Woche - also 1.980 Std. pro jahr.

Die Jahresarbeitszeitkonten der MA sind teilweise individuell einzelvertraglich auf über 1.980 Std. /Jahr angehoben worden (z.B. 2.200 Std./Jahr).

Es gibt KEINE Arbeitszeit Betriebsvereinbarung.

Wir sind ein Saisonbetrieb (Hochsaison = Sommer).

Problem: Der AG hat seit 2 Wochen für die Nachtschicht von Sonntag auf Montag einige Positionen (ca. 4 MA/Anlage) in den Schichten gestrichen (steht auch so auf Schihctplan) so dass deren Arbeitswoche erst mit der Nachtschicht von Montag/Dienstag beginnt und mit der Schicht Donnerstag/Freitag (jeweils 8 Std.) endet und diese somit nur eine 4-Tage Woche haben (mit der wöchentlichen Arbeitszeit - ohne Zuschläge - von 32 Std.).

Das Einkommen der MA wird verstetigt gezahlt.

Einige MA haben nun Sorge dass sie ihre individuell verhandelten Jahresarbeitszeitkonten nicht "voll" bekommen.

Besteht lt. § 615 BGB Annahmeverzug des AG wenn dieser die Arbeitskraft der MA nicht einfordert (er lt. Schichtplan anweist das sie nicht arbeiten sollen)?

Haben die MA ein recht auf die 5 Tage Woche wenn dieses lt. TV vorgesehen ist? Der AG verneint dieses da ja das Jahresarbeitszeitmodell gelten wurde und er lt. § 106 GewO das Direktionsrecht hat.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten

1.20601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

10.03.2013 um 11:05 Uhr

Wenn es doch nun einen BR gibt, sollte sich dieser an die Arbeit machen und eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit / Dienstplangestaltung aushandeln. Wenn Euch dazu noch das notwendige Wissen fehlt, belegt ein Seminar zu diesem Thema oder holt einen Sachverständigen dazu.

Ob der Tarif anzuwenden ist, ist eben die Frage, die man hier nicht pauschal beantworten kann. Gilt denn ein Tarif bei Euch (Stichworte: Mitgliedschaft, vertragliche Zusage, Allgemeinverbindlichkeit .....-)

Und ob die Kollegen sich Sorgen müssen oder einen Anspruch haben über das Jahr Ihre vereinbarte Stundenzahl vergütet zu bekommen, hängt auch von der Formulierung im Arbeitsvertrag ab (heißt es z.B. bis zu 2.200 Std./Jahr wird es schon schwierig....)

Also - es hilft nichts - der BR muss seinen Job machen und klare Regeln vereinbaren.

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