Zum Sachverhalt: In der Woche (Mittwoch) ist ein Feiertag. Der AG ordnet an, um die teuren Feiertagszuschläge zu sparen, die Nachtschicht beginnt Sonntag Abend und endet am Dienstag, beginnt dann wieder am Donnerstag. Wer nicht am Sonntag anfangen möchte, muss für die fehlende Nachtschicht von Dienstag auf Mittwoch Urlaub nehmen. Dies wird schon Jahrzehnte so gehandhabt. Jetzt fragen sich die neuen Mitarbeiter, welche nicht am Sonntag anfangen wollen und auch nicht einsehen, dass sie Urlaub machen sollen. Ist das überhaupt zulässig? Muss man Sonntagsarbeit nicht auch anmelden? Muss der BR dies genehmigen?