Erstellt am 01.10.2018 um 14:19 Uhr von Catweazle
Der BR hat nicht nur bei Beginn und Ende der Arbeitszeit mitzubestimmen, sondern auch bei Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Auch bei den Urlaubsgrundsätzen ist er in der Mitbestimmung.
Erstellt am 01.10.2018 um 23:58 Uhr von BRHamburg
Die Sonntag Ruhe darf um 2 Stunden verschoben werden. Das bedeutet das es zulässig ist, die Nachtschicht am Sonntag um 22:00 Uhr beginnen zu lassen. Das Mitspracherecht des BR ist hier natürlich unbenommen.