Sonntag Nachtschicht zulässig?
Zum Sachverhalt: In der Woche (Mittwoch) ist ein Feiertag. Der AG ordnet an, um die teuren Feiertagszuschläge zu sparen, die Nachtschicht beginnt Sonntag Abend und endet am Dienstag, beginnt dann wieder am Donnerstag. Wer nicht am Sonntag anfangen möchte, muss für die fehlende Nachtschicht von Dienstag auf Mittwoch Urlaub nehmen. Dies wird schon Jahrzehnte so gehandhabt. Jetzt fragen sich die neuen Mitarbeiter, welche nicht am Sonntag anfangen wollen und auch nicht einsehen, dass sie Urlaub machen sollen. Ist das überhaupt zulässig? Muss man Sonntagsarbeit nicht auch anmelden? Muss der BR dies genehmigen?
Community-Antworten (2)
01.10.2018 um 16:19 Uhr
Der BR hat nicht nur bei Beginn und Ende der Arbeitszeit mitzubestimmen, sondern auch bei Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Auch bei den Urlaubsgrundsätzen ist er in der Mitbestimmung.
02.10.2018 um 01:58 Uhr
Die Sonntag Ruhe darf um 2 Stunden verschoben werden. Das bedeutet das es zulässig ist, die Nachtschicht am Sonntag um 22:00 Uhr beginnen zu lassen. Das Mitspracherecht des BR ist hier natürlich unbenommen.
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