Hallo in die Runde,

Ich benötige eurer Schwarm-Wissen.

Sicher kenn ihr dieses Urteil
…Das Problem stellte sich vor allem dann, wenn der Mitarbeiter an einem Feiertag dienstplanmäßig eingeteilt war und dieser Tag in seinen Erholungsurlaub fiel. Der Arbeitgeber rechnete diesen Tag als gewährten Urlaubstag ab. Dies wollte der Mitarbeiter nicht hinnehmen. Er klagte zunächst vor dem Arbeitsgericht, sodann vor dem Landesarbeitsgericht und schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht. In allen drei Instanzen verlor er, zuletzt beim Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15.1.2013 (9 AZR 430/11).

Nun meine Frage, wenn der der Arbeitnehmer an diesem Tag Urlaub nehmen muss, hat er dann auch Anspruch auf die laut MTV zu zahlenden Feiertagszuschläge?

viele Grüße