W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetzliche Regelungen für Schichtarbeit?

M
Mischu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @all,

in unserer Abteilung (Betriebswerkstatt) wird z.Zt. ein rollierendes Schichtsystem "auf Probe" gefahren. Obwohl nur "auf Probe"(d.h. keine abschliessende Betriebsvereinbarung) wurde ohne Info unser Schichtplan in der Zeiterfassung eingepflegt(u.a. tgl.Sollarbeitszeit von 7.6 auf 7,92 h heraufgesetzt Der Schichtplan läuft über 5 Wochen, dann beginnt er wieder von vorn. Innerhalb dieses Zeitraumes haben wir zwei 7-Tage-Blöcke. Jetzt das Problem: Die 7-Tage-Blöcke beinhalten auch Sa. und So.! Wenn nun jemand Sa. und So. freihaben möchte, muss er nach Meinung unseres AG Urlaub nehmen. Ebenso verhält es sich an Feiertagen: Wenn jemand lt. Plan dran ist zu arbeiten, er aber nicht arbeiten möchte, muss er Urlaub nehmen. Ein weiteres Problem mit den Feiertagen ist, dass wenn jemand lt. Schichtplan an einem Feiertag arbeitsfrei hat, er keinen Feiertag(100%) bezahlt bekommt. Im Prinzip ist es ja so, dass man keinen bezahlten Feiertag mehr bekommt, entweder man arbeitet und bekommt Zuschläge oder man hat dann am Feiertag frei, bekommt ihn aber nicht bezahlt. Wie gesagt, es wird nur zur Probe so gearbeitet. Ebenso tritt die Frage bei meinen Kollegen auf, ob uns aufgrund der Tatsache, dass man am Wochende Urlaub nehmen muss, Anspruch auf mehr Urlaub hat? Meine Frage ist jetzt: Gibt es gesetzliche Vorschriften, die Schichtarbeit regeln oder ist das alles eine individuelle Geschichte, die im Zuge der Betriebsvereinbarung geregelt werden muss?

Schönen Dank schon mal im voraus Mischu

4.71401

Community-Antworten (1)

L
Lotte

06.03.2007 um 17:57 Uhr

Mischu, das Problem mit den Feiertagen ist nur mit einer BV zur Zufriedenheit der AN zu lösen, ansonsten ist es genau so wie von Dir geschildert.

Wenn Ihr innerhalb der 5 Wochen letztendlich weiterhin in der X-Tage Woche wie bisher arbeitet, bleibt der Urlaubsanspruch der gleiche, ändert sich etwas, ändert sich auch der Urlaubsanspruch.

Schließt eine BV ab, bevor Ihr endgültig dem neuen System zustimmt. Holt Euch dazu eventuell nochmal professionelle Hilfe ins Haus oder macht eine Fortbildung zum Thema.

Ihre Antwort