Hallo @all,

in unserer Abteilung (Betriebswerkstatt) wird z.Zt. ein rollierendes Schichtsystem "auf Probe" gefahren. Obwohl nur "auf Probe"(d.h. keine abschliessende Betriebsvereinbarung) wurde ohne Info unser Schichtplan in der Zeiterfassung eingepflegt(u.a. tgl.Sollarbeitszeit von 7.6 auf 7,92 h heraufgesetzt
Der Schichtplan läuft über 5 Wochen, dann beginnt er wieder von vorn.
Innerhalb dieses Zeitraumes haben wir zwei 7-Tage-Blöcke.
Jetzt das Problem: Die 7-Tage-Blöcke beinhalten auch Sa. und So.! Wenn nun jemand Sa. und So. freihaben möchte, muss er nach Meinung unseres AG Urlaub nehmen. Ebenso verhält es sich an Feiertagen: Wenn jemand lt. Plan dran ist zu arbeiten, er aber nicht arbeiten möchte, muss er Urlaub nehmen. Ein weiteres Problem mit den Feiertagen ist, dass wenn jemand lt. Schichtplan an einem Feiertag arbeitsfrei hat, er keinen Feiertag(100%) bezahlt bekommt. Im Prinzip ist es ja so, dass man keinen bezahlten Feiertag mehr bekommt, entweder man arbeitet und bekommt Zuschläge oder man hat dann am Feiertag frei, bekommt ihn aber nicht bezahlt.
Wie gesagt, es wird nur zur Probe so gearbeitet.
Ebenso tritt die Frage bei meinen Kollegen auf, ob uns aufgrund der Tatsache, dass man am Wochende Urlaub nehmen muss, Anspruch auf mehr Urlaub hat?
Meine Frage ist jetzt: Gibt es gesetzliche Vorschriften, die Schichtarbeit regeln oder ist das alles eine individuelle Geschichte, die im Zuge der Betriebsvereinbarung geregelt werden muss?


Schönen Dank schon mal im voraus
Mischu