Ein fröhliches Hallo in die Runde...

Seit in unserem Betrieb die Geschäftsführung gewechselt hat, herrscht endlich wieder Zucht und Ordnung.
Doch es gibt immer noch etliche Querulanten die dem Arbeitgeber das Leben schwer machen.
Früher, jammern diese armseligen Gestalten, früher war alles viel besser. Zum Beispiel herrschte die fiese Unsitte, dass es doch tatsächlich Leute gab, die einfach so Teile ihres Jahresurlaubs mit in das Folgejahr nahmen und bis Ende März beantragten. Stellt Euch vor, das wurde auch noch vom AG geduldet. Unglaublich.

Zum Glück ist das heute anders und jeder AN muss seinen kompletten Urlaub im Kalenderjahr nehmen. Tut er das nicht: Zack, Zwangsurlaub. Richtig so, sage ich. Aber immer wieder gibt es Kollegen, die es einfach nicht verstehen wollen und Urlaub ins Folgejahr mitnehmen wollen. Wir Super-BRs sagen dann immer: Nur bei Krankheit ist ein übertragen möglich. Ihr glaubt es nicht, dann kommen die mit dem BUrlG an und fangen an zu zitieren: "Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen." Da ist unser AG aber zum Glück streng und lässt als "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" nur Krankheiten zu.

Stimmt das? Gibt es noch andere Gründe? Vielleicht sogar Urteile? Oder hat jemand einen Kommentar bei der Hand und kann zitieren?