W.A.F. LogoSeminare

Überstunden werden nicht vergütet

C
ChristianPfalz
Jan 2018 bearbeitet

Kann man als BR ,teile aus dem Arbeitsvertrag entfernen lassen oder aushebeln. Kurzes Beispiel: Überstunden werden nicht vergütet. Kann man da irgendwas gegen machen, um diese Klausel unwirksam zu machen. Wir sind nicht Gewerkschaftlich vertreten ,und alle Bemühungen einen Gewerkschaftlichen Vertreter in das Unternehmen zu bekommen laufen ins Uferlose.

2.113028

Community-Antworten (28)

C
Challenger Akzeptiert

24.09.2016 um 20:03 Uhr

Hallo Christian, ob Abteilungsleiter leitende Angestellten sind oder nicht, ist völlig unerheblich. Der Arbeitgeber ist Organ der Betriebsverfassung und hat als solches dafür zu sorgen, daß seine Erfüllungsgehilfen die Gesetze einzuhalten haben. Tun diese das nicht,fällt deren gesetzwidriges Verhalten in den alleinigen Verantwortungs- bereich des Arbeitgebers. Ich schlage Euch daher vor, in der nächsten BR-Sitzung folgendes Schreiben zu beschließen und an die GL zu richten :

Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung des Betriebsrates. Verstoß gegen §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit wurden nach unseren Feststellungen Mitarbeiter in der Vergangenheit veranlaßt,Überstunden zu leisten,ohne daß die hierzu zwingend erfor-derliche Zustimmung des Betriebrates eingeholt wurde. Wir bitten Sie daher, die verantwortlichen Vorgesetzten darauf hinzuweisen, keine Über - stunden anzuordnen, zu dulden oder entgegen zu nehmen, ohne die Zustimmung des BR zuvor eingeholt zu haben. Wir machen bereits jetzt ausdrücklich darauf aufmerksam,daß,sofern Mitarbeiter zukünftig wiederholt ohne Zustimmung des BR veranlast werden,Überstunden zu leisten,der BR ohne jedes weitere Zögern,ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleiten wird.

MfG

Betriebsratsvorsitzender

G
gironimo

23.09.2016 um 20:21 Uhr

Ohne Mitglieder gibt es keine im Betrieb vertretende Gewerkschaft.

Ansonsten - was steht denn konkret im Arbeitsvertrag? Vielleicht ist der Vertragspunkt ohnehin nicht rechtsgültig.

Und: Reaktionsmöglichkeit des BR - keiner Mehrarbeit zustimmen. Individualrechtlicher Schritt: Rechtsmittel einlegen.

C
ChristianPfalz

23.09.2016 um 20:39 Uhr

§ 16 Vergütung Mit der Vergütung sind alle Tätigkeiten abgehoben.Die Zahlung von Mehr-Bzw.Überstunden ist ausgeschlossen.Das gleiche gilt für Samstag- und Schichtarbeit.

§ 6 Arbeitszeiten

  1. Die Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und den betrieblichen Vorgaben

  2. Die Verteilung der Arbeitszeit gestaltet sich flexibel und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und nach den jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen bzw. Regelungsabreden.

3)Ansprüche auf die Zahlung von Mehrarbeit,Überstunden und Überstundenzuschläge bestehen nicht.

Usw.

M
Moreno

23.09.2016 um 22:28 Uhr

Wie kann man sowas unterschreiben???? Aber wie Gironimo schon schrieb der Betriebsrat sollte keine Überstunden mehr genehmigen und damit den Arbeitgeber zwingen diese Klausel rauszunehmen. Zudem sollte jemand ...vielleicht ein unkündbares Betriebsratsmitglied ;-) mal zum Anwalt gehen.

C
ChristianPfalz

24.09.2016 um 00:20 Uhr

Lobbylisten eben. Hier geht es nur, etwas vom Kuchen abzubekommen. viel ändern kann man an dieser Struktur nicht, dafür sind die Weichen schon gestellt in diesem Unternehmen,wobei das Unternehmen schon über 80 Jahre existiert. Viele Betriebsräte haben sich schon in dem Unternehmen entwickelt ,und man beisst sich die Zähne aus. Der Unternehmer weiß genau wie er ungemütliche Mitarbeiter los wird und die Betriebsräte einknicken lässt. Ich stehe ja sehr viel mit anderen BR aus anderen Filialen in Kontakt. Das Hauptproblem besteht fortan und wird sich auch, solange diese Führung ist ,nicht viel ändern. (Leider) Und als BR braucht man sehr viel Geduld und Fingerspitzengefühl.

Wir als BR unterschreiben bestimmt keine Überstunden, dennoch fallen bei dem ein oder anderen Überstunden an,weil sie einfach dazu genötigt werden ,von ihren Vorgesetzten. Wobei wir als BR ihnen immer wieder sagen , sie sollen ,wenn Ihre Arbeitszeit vorbei ist den Hammer fallen lassen. Ihr kennt es ja selbst, die Leute haben einfach nur Angst-Angst ihre Arbeit zu verlieren, Angst vom Chef gemoppt zu werden.

Meine Frage halt,kann man als BR diesen Vertrag anfechten ,oder würde es ein Reinfall geben und wir machen uns als BR lächerlich.Weil man es einfach hätte wissen müssen, dass dieser Vertrag unter Dach und Fach ist. Da hab ich etwas bedenken. Und bevor wir solch einen schritt gehen, müssen wir uns sicher sein ihn auch gewinnen zu können. Keine Ahnung, wir sind da echt hin und hergerissen.

M
Moreno

24.09.2016 um 00:45 Uhr

Habt Ihr mal über Seminare nachgedacht? Die Betriebsverfassung gibt dem Betriebsrat soviel Möglichkeiten bei solchen Arbeitgebern aber man muss sie auch kennen und anwenden! Sonst bleibts beim Jammern!

C
ChristianPfalz

24.09.2016 um 00:52 Uhr

eben. Jammern wollen wir ja nicht, wir wollen da schon schlagfertig in die Verhandlungen gehen. Seminare war ich und 2 weiter BRM Betriebsverfassungsgesetz I II III .mehr noch nicht, danach wurde der BR erstmal gesprengt und 4 BRM haben das Handtuch geworfen. Haben uns einen neuen bestellt und finden uns gerade erst. Die neuen bringen wir jetzt erstmal auf den Wissensstand damit sie überhaupt wissen wo der Frosch die Locken hat.

Also, könnte man spielerisch versuchen über BV`s einige Passagen im Arbeitsvertrag auszuhebeln. Da hatte ich auch als erstes gedacht, war mir nur nicht ganz sicher.

C
Catweazle

24.09.2016 um 01:12 Uhr

Die Kollegen sind nicht die richtigen Ansprechpartner. Ihr solltet eurem Arbeitgeber klar machen, dass auch freiwillige Überstunden ohne eure Zustimmung unzulässig sind.

U
UliPK

24.09.2016 um 10:45 Uhr

Entfernen werdet ihr das nicht können, bleibt aushebeln und das geht.

Die Regelungen in den AV sind nach Rechtssprechung ungültig. http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=15709 Nur könnt ihr dagegen als BR nichts machen bezw. änderungen in den Arbeitsverträgen herbeiführen.

Was ihr allerdigs machen könntet. Eine BV die derartiges regelt. Das werdet ihr aber wohl auch bis zum Ende durchboxen müssen.

" Vorrang der Betriebsvereinbarung vor dem Arbeitsvertrag und der Günstigkeitsvergleich Die kollektivrechtlich geltenden Betriebsvereinbarungen wirken als höherrangige Rechtsnorm auf den Arbeitsvertrag ein . Das regelt § 77 Abs . 4 Satz 1 BetrVG mit den Worten: „Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend“. Daraus folgt, dass vorrangig die Betriebsvereinbarung gilt, wenn sich Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung in einzelnen Punkten (Themen, Sachgebieten) widersprechen . " Quelle: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_hintergrund_bv_arbeitsvertrag.pdf

G
gironimo

24.09.2016 um 13:33 Uhr

Neben der Verweigerung der Ü-Std. (wahrscheinlich das hilfsreichste Mittel, den AG zur Kurskorrektur zu bewegen), sei auch einmal auf den § 94 BetrVG hingewiesen (ergänzend zu UliPK).

"1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, (...)"

Da geht es also um die Texte in der Datei "Arbeitsvertrag", die der AG immer wieder aufruft und mit den jeweils aktuellen Daten der zu besetztenden Stelle und des AN vervollständigt.

Und kommt man mit dem AG nicht ins einvernehmen, könnt Ihr sogar die Einigungsstelle bemühen. Vorher zieht Ihr natürlich auch noch einen Sachverständigen hinzu)

C
Challenger

24.09.2016 um 15:07 Uhr

Tach auch Christian, wenn ich Deinen Beitrag vom 23.09. richtig verstehe, dann verweigert Ihr zwar die Zustimmung zur Mehrarbeit, dennoch nötigt der AG einzelne Mitarbeiter (MA) Über- stunden zu leisten, für die Euere Zustimmung nicht vorliegt. Dies bedeutet zwangsläufig,daß der AG in GROBER WEISE GEGEN SEINE GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN VERSTÖßT.Wenn nämlich der BR seine zwingend erforderliche Zustim- mung zu Überstungen verweigert,ist der AG verpflichtet,notfalls die Einigungsstelle anzuru- fen. Ich würde Euch daher empfehlen, nach §23 Abs.3 BetrVG ein arbeitsgerichtliches Unterlas sugsverfahren mit der Androhung eines Ordnungsgeldes gegen den AG einzuleiten. Und glaube mir,die Gerichte verstehen keinen Spaß,wenn die AG gegen gesetzliche Bestimmungen Verstoßen. Darüber hinaus : Verschwendet Euere Zeit nicht damit,was der AG die die Verträge schreibt. Mit den von Dir erwähnten Vertragsklauseln kann der AG die zwingenden Mitbestimmungsrechte des BR nach §87 BetrVG nicht im geringsten einschränken. Wie von UliPK schon erwähnt : Kollektivrecht rangiert vor Individualrecht

C
ChristianPfalz

24.09.2016 um 18:12 Uhr

Nun ja, nicht der AG nötigt sind mehr die Abteilungsleitern (Leitende Angestellten) da sie selbst unter enormen Druck stehen. Und nach BetrVG. haben wir gegen Leitende Angestellten keine Handhabe. (leider) Der Chef GF und auch der Inhaber weiß auch von manchem Treiben nichts oder will es nicht wissen. Der GF billigt dieses treiben nicht (sagt er) und er wolle informiert werden ,nur dazu kommt es fast nie, weil die Abteilungsleitern unter einer Decke stecken. Hierarchie eben. Dennoch liegt ein ganz klarer Gesetzesverstoß vor. Nur ziehen ,wenn es drauf ankommt, einige Mitarbeiter den Schwanz ein und nehmen dieses billigten in Kauf.

B
blackjack

24.09.2016 um 19:28 Uhr

"Abteilungsleiter (Leitende Angestellten) "

Kann ich absolut nicht glauben, dass es sich um leitende Angestellte handelt.

"Der GF billigt dieses treiben nicht (sagt er) und er wolle informiert werden"

Über die Aufgaben des BR scheint ihr euch ja nicht klar zu sein.

M
Moreno

24.09.2016 um 19:39 Uhr

Ich würde sagen, dass der Betriebsrat hier den Schwanz einzieht und nun von den AN erwartet, dass diese sich gegen die Vorgesetzten wehren.

C
ChristianPfalz

24.09.2016 um 21:28 Uhr

Danke Challenger, das ist gut und werde es vermutlich auch 1zu1 übernehmen.

Moreno :Okay! wenn Du meinst das wir den Schwanz einziehen, da irrst Du Dich. Wir als BR haben in erster Linie eine Beraterfunktion und unsere Hauptaufgabe als BR ist BERATEN! Wenn wir als BR mitbekommen, dass jemand dazu genötigt wurde ,sprechen wir das an und sprechen das auch dem GF gegenüber an. Der GF sucht das Gespräch mit den jeweiligen Mitarbeitern ,und was glaubst Du was die dann sagen!? Alles Gut! Und was dann die folge ist,kann sich jeder denken.

Blckjack; Bei unsere Firmenstruktur sind die Abteilungsleiter auch leitende Angestellten. Für jeden Bereich haben wir einen Abteilungsleiter (Leitender Angestellter). Unser GF sitzt nicht mit in unserem Unternehmen. Er führt 8 Standorte und pendelt von einer Firma zur nächsten. Ist für mich schleierhaft wie man so Firmen führen kann,aber egal.Es scheint ja zu funktionieren. ;-)

Und da wir als BR so nicht weiter kommen ,wie bisher,müssen wir eben umdenken und anders versuchen da ran zu gehen.

M
Moreno

24.09.2016 um 23:00 Uhr

Wir als BR haben eine Beraterfunktion oh Mann Du hast wirklich nicht die Aufgaben eines Betriebsrates verstanden!

P
Pjöööng

24.09.2016 um 23:27 Uhr

Ich würde empfehlen, ein klares verständliches Deutsch zu verwenden. Dieses nachgeahmte Beamtendeutsch klingt eher etwas belustigend.

C
Challenger

25.09.2016 um 03:26 Uhr

Hallo Christian, seid Ihr der einzige Standort mit Betriebsrat oder haben andere Standorte/Betriebe auch gewählte BR'te ?

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 13:58 Uhr

Nun Challenger, die Konstellation ist etwas schwierig und ziemlich undurchschaubar .Ich versuche mal die Struktur in kurze Worte zu fassen. Unser GF betreut 8 Filialen . insgesamt gibt es 21 Filialen in der ganzen BRD. Manche Filialen haben einen BR manche bekommen einfach keinen hin , liegt auch immer an den Leitenden Angestellten und GF. Dabei hat jede Filiale 6 unterschiedliche Firmen ,aber ein Inhaber herrscht über alle 21 Filialen. Unser BR betreut 3 Firmen in unserer Filiale . Dann gibt es noch einen BR in der Filiale die für die anderen 3 Firmen zuständig ist. Ein Unternehmen also,und damit man die klein hält und der BR nicht groß wird unterteilt man einfach das Unternehmen auf, punkt aus Schluss. Somit wird gesorgt das der BR keine große macht bekommt. Und jetzt kommt bestimmt die Frage, warum macht man keinen GBR oder KBR..... war alles schon mal in der Vergangenheit versucht worden. Der Unternehmer möchte das nicht, er will sich nicht vorschreiben lassen, wie er sein Unternehmen zu führen hat.

Klar man könne versuchen mit aller härte durch das BetrVG. uns durchboxen, haben auch schon andere Versucht, danach waren sie weg vom Fenster. Ob Sie eine Abfindung bekommen haben ,weiß niemand ,ist mir auch egal. Ich möchte keine Abfindung ich möchte die Arbeit behalten ,weil sie mir liegt und Spass macht. Ich möchte einfach Ordnung und vernünftig arbeiten. Denke mal, wie alle Arbeiter.

Und zu Moreno: Deine Kritik ist alles ,aber nicht Konstruktiv. Wenn Deine Gedanken nur daran interessiert sind, andere zu vernichten , dann frage ich mich ob Du es verstehst BR Arbeit zu verrichten. Schließlich hängen Arbeitsplätze und Existenzen in jedem Unternehmen, sowohl Mitarbeiter -Leitende Angestellten-Geschäftsleitungen. Wir hängen alle am tropf und sind aufeinander angewiesen. Und statt sich gegenseitig zu bekriegen, finde ich es sinnvoller miteinander zu arbeiten und Wege und Lösungen finden, die es für jedermann erträglich macht. DAS IST FÜR MICH BR ARBEIT!!!!!

M
Moreno

25.09.2016 um 15:02 Uhr

Na aber Deine Kollegen darfst du kritisieren? Zeig mir doch mal eine Firma die pleite gemacht hat nur weil der BR seine Arbeit ordentlich verrichtet hat! Klares Signal an den Arbeitgeber wenn Du Dich nicht an die Gesetze hältst wirds teuer für Dich! Hat noch nie geschadet!

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 15:21 Uhr

Du möchtest eine Firma wissen, wo es der BR geschafft hat ,das Mitarbeiter gekündigt werden mussten. Da kann ich Dir viele nennen. Aktuell wäre es eine Niederlassung eines wirklich grossen Internation und Nationalem Unternehmen. Namen möchte ich nicht nennen, wegen Datenschutz usw. Jedenfalls hat der BR ein Millionen Projekt abgeblockt, weil sie nicht rechtzeitig informiert wurden. Folge des ganzen: 200 Mitarbeiter verloren Ihre Arbeit und mussten aus Betriebsbedingten und Wirtschaftlichen zwängen gekündigt werden. Also, BR können auch eine Firma an die Wand fahren

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 15:29 Uhr

Dann gab es vor kurzem noch ein Fall, ging auch durch die Presse, indem der BR mehr dem Unternehmen geschadet hat als gutes für die Mitarbeiter rausholen konnte. Schaue im Internet bei Mannheim XXXL Mannmobilia. Naja, der BR wurde abgesägt und nur sie hatten letztendlich etwas davon,eine schöne Abfindung. Finde ich dreckig und falsch,so als BR zu arbeiten BR ist Verantwortung und benötigt sehr viel Fingerspitzengefühl.

M
Moreno

25.09.2016 um 15:54 Uhr

Ich hatte geschrieben....ordentlich gemacht hat....es ist doch wohl ein Unterschied ob ein BR wichtige Projekte verhindert oder ob er zuschaut wie Mitarbeiter zu unbezahlten Überstunden verdonnert werden.

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 16:02 Uhr

Lol! Wir schauen ja nicht zu. Ich/wir versuchen ja einen weg zu finden ,wie wir das am besten lösen und unterbinden können. glaube auch nicht wirklich das wir da etwas ausrichten können, das einzige was wir machen könnten, und glaube auch, dass es die vernünftige Lösung wäre. Das die Mitarbeiter wenigstens eine schöne Prämie erhalten, sollte der ein oder andere sich genötigt fühlen Überstunden machen zu müssen. Oder dafür mal einen Zeitausgleich zu bekommen. Denke damit könnten sich alle beteiligten anfreunden.

M
Moreno

25.09.2016 um 18:17 Uhr

Eben dafür ist ja der Betriebsrat da damit eine vernünftige BV zum Thema Arbeitszeit gemacht wird.

D
DummerHund

25.09.2016 um 20:29 Uhr

Test ob das Schreiben noch geht

M
Moreno

25.09.2016 um 22:59 Uhr

Hoffentlich nicht !!!!!

C
ChristianPfalz

25.09.2016 um 23:27 Uhr

@DH Test,ob das Lesen noch geht. :-)

Ihre Antwort