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Dienstanweisung für Pharmaaußendienst, vom Zeitlohn in Akkordlohn? Anfechtbar?

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McFish
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein neuer BR in einem dt. Pharmaunternehmen, aber ausgelagert in einer Tochtergesellschaft. Das MutterUN hat schon lange einen BR, wir haben uns im Dezember 2015 konstituiert. Im Januar 2016 hat man dem Außendienst eine Dienstanweisungsliste zur Unterschrift auf den Tisch gelegt und jetzt im August einige Punkte daraus, im Wortlaut und Sinn etwas geändert (ohne darauf explizit hinzuweisen), wieder per Mail zugeschickt mit der Aufforderung den Erhalt zu bestätigen und das man den Inhalt verstanden hat. Im Kern geht es darum, dass der Besuchsschnitt definiert wird (9/Tag) und die Frequenz der Besuche p.a. beim Kunden. Situation: Der Vertrieb hat im Arbeitsvertrag eine 38,5 h Woche definiert, mit der Klausel, alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Die tatsächliche Arbeitszeit war im Durchschnitt laut unserer MA Umfrage im März 2016 bei 58,5 h und liegt mittlerweile zwischen 60-70 h p.w.. Arbeitsbelastung ist sehr hoch, Stimmung schlecht und Druck und Angst kommen hinzu. folgende auffällige Sequenz wurde in der DA verändert: aus: „…Kunden werden…i.d.R. in 5 Durchgängen besucht…“ wurde: „…sind mind. 4 mal, im Idealfall in 5 Durchgängen zu besuchen….“

  • aus einem "kann" wird durch die Formulierung doch hier ein "muss"? -- man hat nicht auf die Änderung im Wortlaut und Sinn hingewiesen --- Ist die DA ungültig, hier dann anfechtbar, weil es eine Veränderung ist? weiter: "...es sollen 9 Kunden pro Tag besucht werden...wird an einem Tag nicht die geforderte Besuchszahl erreicht, können die fehlenden Besuche an anderen Tagen der jeweiligen Runde nachgeholt werden..." Der reale Besuchsschnitt liegt bei 7,5, da durch die Vielzahl der Besprechungspunkte mehr nicht zu erreichen ist.
  • nach unserem Erachten ist das eine Verpflichtung auf Überstunden -- weiterhin auch ein Versuch die Bewertung der Arbeitsleistung durch Zeitlohn in einen Akkordlohn umzuwandeln? --- oder man versucht hier seitens der Vorgesetzten eine Basis für Abmahnungen zu installieren? Sehen wir das richtig? Was können wir tun?
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Community-Antworten (7)

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gironimo

18.09.2016 um 14:25 Uhr

Ich entnehme Deiner Darstellung, dass Ihr Eure Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit und beim Prämiensytem / Zielvereinbarungen noch nicht ausgeübt habt?

Und ein Arbeitsverhältnis definiert sich nun einmal über eine Tätigkeit über eine Zeit und nicht über eine Menge. Der Arbeitgeber mag noch so viele Wünsche haben (Besuche pro Tag) - sie müssen in der tariflichen / arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit zu schaffen sein.

Daher drängt Ihr erst einmal darauf, dass diese Zeiten (im Durchschnitt von Zeitraum X) eingehalten werden. "Alle Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten" ist ohnehin unzulässig (jedenfalls bei dieser Einkommensgruppe).

Fordert vom AG eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und fordert ihn auf, es zu unterlassen durch Erhöhung der Arbeitsvorgaben indirekt Mehrarbeit anzuordnen und diese entgegen zu nehmen, ohne zuvor die Mitbestimmung des BR beachtet zu haben. Droht mehr oder weniger offen an, dass Ihr anderenfalls vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen werdet.

Arbeitet Euch gründlich in die Materie ein. Besucht Seminare zum Thema Arbeit im AD oder holt Euch einen Sachverständigen. Bei der Betriebsvereinbarung bitte keine Schnellschüsse.

Und betreibt betriebliche ÖFFENTLICHKEITSARBEIT. Der Arbeitgeber tut es auch! Erklärt den Kollegen, wo Eure Ziele sind.

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McFish

18.09.2016 um 17:14 Uhr

Schon mal vielen Dank,

zum weiteren Vorgehen.

  1. Email an alle Außendienstler, die neuerliche DA nicht zu unterschreiben, weil sie rechtlich nicht ok ist? ...oder weil sie mit dem vorliegenden Inhalt nichtig ist?

  2. BR Sitzung einberufen mit "Spezialisten", Gewerkschaft oder Fachanwalt?

  3. BV angehen

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gironimo

18.09.2016 um 19:12 Uhr

zu 1: ... weil der Betriebsrat zunächst mit dem Arbeitgeber kollektivrechtliche Mitbestimmungsrechte abhandeln muss..... (und Kollektivrecht hat Vorrang vor Individualrecht)

  1. Gewerkschaft ja sofort (tarifliche Fragen klären; allgemeine Unterstützung erbitten) Anwalt müsste in dem Fall als Sachverständiger agieren (es sei denn, Ihr wollt gleich klagen). Daher zunächst Beschluss auf Hinzuziehung eines Sachverständigen und AG auffordern Kosten zu übernehmen (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Ich denke aber auch an einen Experten zur Arbeitszeit im Außendienst; Anwälte kennen viele Paragraphen - sind aber noch nie von Arztpraxis zu Arztpraxis gezogen; vielleicht fragt Ihr mal die Gewerkschaft. Die kennen 1000 Leute.

  2. Ja - aber eben nur mit Beratung. Das Thema ist sehr komplex.

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McFish

18.09.2016 um 20:29 Uhr

Nochmals vielen Dank,

hilft uns schon Einiges weiter. Eine letzte Frage noch.

Da in der Mail von August in einigen Punkten der Wortlaut und damit der Sinn verändert wurde und nicht auf eine Änderung der DA hingewiesen wurde, könnte das doch ein Formfehler sein, der das Schreiben ungültig macht. Dann könnten wir die Kollgen doch darüber informieren und die die schon unterschrieben haben könnten sic wieder entspannt zurücklehnen.

Wäre das eine Option zumindest die Kollegen beruhigen zu können?

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gironimo

18.09.2016 um 21:49 Uhr

NaJa - Formfehler wohl kaum. Eher kalkulierte Absicht. Da dürfte kaum etwas automatisch hinfällig sein.

Natürlich, sagt den Kollegen, dass sie nicht ungelesen alles mögliche unterschreiben sollen.

Ihr müsst euch als BR einbringenund und auf kollektiv rechtlicher Ebene Dinge regeln, die den Kollegen nutzen.

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Erbsenzähler

19.09.2016 um 09:42 Uhr

@ McFish Kennst du eigentlich das Netzwerk-br-Pharma? http://www.netzwerk-br-pharma.de

Das Forum trifft sich schon seit längerer Zeit zwei Mal im Jahr.

Die Internetseite ist zwar erst im Aufbau. Hier findest du viele Gleichgesinnte mit (fast) den gleichen Problemen und vielen Lösungshilfen.

Nimm Kontakt mit Manfred auf.

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Greta

29.09.2016 um 12:45 Uhr

Vielen Dank für den Tipp mit dem Netzwerk für Pharma-BR. Als relativ kleines Unternehmen haben wir natürlich wenig Kontakt zu anderen BR's. Aber wenn man sich mit Kollegen aus anderen Firmen unterhält, sind die Sorgen und Probleme überall gleich.

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