Hallo zusammen,
wir sind ein neuer BR in einem dt. Pharmaunternehmen, aber ausgelagert in einer Tochtergesellschaft. Das MutterUN hat schon lange einen BR, wir haben uns im Dezember 2015 konstituiert.
Im Januar 2016 hat man dem Außendienst eine Dienstanweisungsliste zur Unterschrift auf den Tisch gelegt und jetzt im August einige Punkte daraus, im Wortlaut und Sinn etwas geändert (ohne darauf explizit hinzuweisen), wieder per Mail zugeschickt mit der Aufforderung den Erhalt zu bestätigen und das man den Inhalt verstanden hat.
Im Kern geht es darum, dass der Besuchsschnitt definiert wird (9/Tag) und die Frequenz der Besuche p.a. beim Kunden.
Situation:
Der Vertrieb hat im Arbeitsvertrag eine 38,5 h Woche definiert, mit der Klausel, alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.
Die tatsächliche Arbeitszeit war im Durchschnitt laut unserer MA Umfrage im März 2016 bei 58,5 h und liegt mittlerweile zwischen 60-70 h p.w..
Arbeitsbelastung ist sehr hoch, Stimmung schlecht und Druck und Angst kommen hinzu.
folgende auffällige Sequenz wurde in der DA verändert:
aus:
„…Kunden werden…i.d.R. in 5 Durchgängen besucht…“
wurde:
„…sind mind. 4 mal, im Idealfall in 5 Durchgängen zu besuchen….“
- aus einem "kann" wird durch die Formulierung doch hier ein "muss"?
-- man hat nicht auf die Änderung im Wortlaut und Sinn hingewiesen
--- Ist die DA ungültig, hier dann anfechtbar, weil es eine Veränderung ist?
weiter:
"...es sollen 9 Kunden pro Tag besucht werden...wird an einem Tag nicht die geforderte Besuchszahl erreicht, können die fehlenden Besuche an anderen Tagen der jeweiligen Runde nachgeholt werden..."
Der reale Besuchsschnitt liegt bei 7,5, da durch die Vielzahl der Besprechungspunkte mehr nicht zu erreichen ist.
- nach unserem Erachten ist das eine Verpflichtung auf Überstunden
-- weiterhin auch ein Versuch die Bewertung der Arbeitsleistung durch Zeitlohn in einen Akkordlohn umzuwandeln?
--- oder man versucht hier seitens der Vorgesetzten eine Basis für Abmahnungen zu installieren?
Sehen wir das richtig? Was können wir tun?