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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitlohn mit bestimmter Leistung

R
raynal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben ein Tarifvertrag wo wir mit zeitlohn bezahlt werden daher wussten wir dass wir kein Akkord Arbeit ggf nicht Stückzahl Haben oder bestimmte Zahlen machen müssen sonder das was wir während der Arbeitszeit geschafft haben. 1.ist das so richtig bei so ein Tarifvertrag Undzwar jetzt will der Arbeitgeber dass wir ein bestimmte Zahl während der Arbeitszeit leisten oder machen müssen weil das durch gerechnet ist und durch seine Meinung und Berechnung schaftbar ist. 2. darf der Arbeitgeber das von der Arbeitnehmer verlangen oder Pflicht machen die bestimmte Zahlen zu schaffen oder soll dann den Tarifvertrag von zeitlohn zu Leistungslohn geändert werden? Danke voraus

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

24.01.2014 um 12:24 Uhr

Was genau in Eurem Tarif steht und wie der Tarif auszulegen ist, solltest Du bei der Gewerkschaft nachfragen.

Außerdem - habt Ihr einen Betriebsrat? Den solltest Du nach bestehenden Betriebsvereinbarungen über Leistungszulagen fragen.

darf der Arbeitgeber das von der Arbeitnehmer verlangen<. Verlangen darf der AG nur Dinge, die vertraglich oder tariflich vereinbart sind. Einseitig kann er dies nicht ändern.

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