Dienstanweisung Raucherpausen - Mitbestimmung
Hallo, wir sind ein kleines Unternehmen mit ca. 400 MA. Es gibt einen elektronischen Dienstplan und eine Zeiterfassung mit Transpondern. Hier wird die Kommen-Gehen Zeit erfasst. Die gesetzl. vorgeschriebene Pause wird automatisch, ohne elektr. Erfassung abgezogen. Die in der Zeiterfassung erhobenen Daten werden manuell in das Dienstplanprogramm überspielt und entsprechend werden die Zeiten berechnet. Aktuell gibt es hier immer wieder techn. Probleme, seit einer Woche erfolgt keinerlei Austausch der Daten.
Weiterhin soll es eine Dienstanweisung zum Thema Rauchen geben, diese habe ich gestern über Umwege per Mail erhalten. Offen wurde diese nie ausgelegt, neuen Mitarbeitern dürfte der Inhalt nicht bekannt sein. Die Dienstanweisung ist aus 2014.
Folgende Anweisung hat die Geschäftsführung erteilt: ".... das Rauchen ist auf dem gesamtem Betriebsgelände untersagt... Ausnahme ist die sogenannte Raucherinsel..."
Bis hier kann ich die Regelung nachvollziehen
"Für alle Mitarbeiter gilt, sich zum Zwecke des Rauchens an den dafür vorgesehenen Terminals auszuchecken. Dies gilt für jede Unterbrechung der Arbeit zum Rauchen auch in der Mittagspause."
Mit Mittagspause wird wohl die reguläre 30-minütige Pause gemeint sein, die ja schon automatisch vom Dienstplanprogramm abgezogen wird.
"Die Vorgesetzten sind angehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren."
Folgende Fragen:
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Ist so eine Dienstanweisung nicht mitbestimmungspflichtig? Scheinbar gab es hier keine Beteiligung des BR.
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Wenn die Dienstanweisung so korrekt ist, dann müsste sich der Mitarbeiter, der in seiner regulären Pause Rauchen geht auch auschecken. Geht diese Mitarbeiter mit einem weiteren Kollegen, der Nichtraucher ist, zu dieser Raucherinsel, dann müsste sich dieser eben nicht auschecken, er raucht ja nicht. Somit hätten Raucher keine Möglichkeit legal in ihrer 30 Minuten Pause zu rauchen. Ist diese Dienstanweisung so rechtmäßig?
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Kann man mir als Vorgesetzte vorschreiben, dass ich Stichproben, egal welcher Art, durchführen muss?
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Der Arbeitgeber hat massive Probleme die am Terminal erfassten Daten in das Dienstplanprogramm zu übertragen. Es kann also sein, das am Terminal aus-eingecheckt wird, diese Daten aber verloren gehen. Ich habe bezüglich des Terminals beim Arbeitgeber angefragt wer und wie die Daten in Bezug auf die DSGVO verarbeitet werden, aber bisher keine Antwort erhalten.
Muss so eine Dienstanweisung nicht ausgelegt werden? Wie soll ich mich an eine Dienstanweisung halten, deren Inhalt mir nicht bekannt gegeben worden ist?
Community-Antworten (8)
28.05.2024 um 12:07 Uhr
Kurze Frage: diese Dienstanweisung ist aus dem Jahr 2014. Seit wann besteht im Betrieb die elektronische Zeiterfassung? Kann es sein, dass die beiden Dinge nicht kompatibel sind? Der Arbeitgeber kann Vorgesetzte anweisen Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Es gehört zu den Aufgaben von Vorgesetzten darüber zu wachen, dass die Vorgaben des Arbeitgebers eingehalten werden. Nicht legal ist der automatische Abzug der Pause. Die Arbeitszeit muss exakt erfasst werden. dazu gehört auch eine exakte Erfassung der Unterbrechungen. Es wäre ja denkbar, dass die Pause gar nicht stattfindet. Und ja, eine solche Dienstanweisung regelt das Verhalten der beschäftigten im Betrieb und ist nach § 87, 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
28.05.2024 um 12:13 Uhr
Ich bin erst seit 2 Jahren im Unternehmen, mir war bis gestern diese Dienstanweisung nur durch hören sagen bekannt. Den genauen Inhalt kenne ich erst seit gestern.
Einen elektronischen Dienstplan gibt es scheinbar seit 2004 und wohl auch seit dieser Zeit diese Terminals zur Erfassung. Es gibt aus 2004 eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeitvereinbarung" die Regelungen bezüglich der Dienstplangestaltung behandelt. Im Punkt Ruhepause gibt es dort keine Regelung bezüglich Raucherpausen.
28.05.2024 um 16:11 Uhr
Für im Voraus feststehende Pausen also z.B. die Frühstückspause/Mittagspause (nicht bezahlte Arbeitszeit) MUSS NICHT aus- und eingestempelt werden auch nicht das Rauchen während dieser Zeit. Dokumentiert werden muss lediglich die Arbeitszeit also ist es legitim die Pausen von der Arbeitszeit abzuziehen ohne das gestempelt wird. Wenn ihr eine solche Dienstanweisung habt sollte erstmal geprüft werden ob die Mitbestimmungsrechte nach § 87 ,1 BetrVg berücksichtigt wurden.
28.05.2024 um 16:31 Uhr
Hier was zum Thema rauchen und Mitbestimmung: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsrat-bestimmt-bei-Raucherpausen-nicht-mit~.html
28.05.2024 um 16:36 Uhr
Was ich in meinen Pausen mache geht dem AG nichts an, daher kann er nicht verlangen, dass ich zum Rauchen innerhalb einer Pause ausstempeln muss.
29.05.2024 um 11:53 Uhr
Eine Dienstanweisung kann, wie der Name schon sagt; nur mein Arbeitsverhalten betreffen. In der Pause arbeite ich nicht, also gilt hier auch keine Dienstanweisung.
Ihr seid bei Ordnung und Verhalten im Betrieb in der vollen Mitbestimmung.
29.05.2024 um 12:02 Uhr
Bin hier voll und ganz bei meinen Vorrednern. Ich Frage nur mal nach ob es ein normales Ein. und Ausstempeln wist das auch für die Arbeitszeiten ist, oder aber ist es ein Terminal für Zugangskontrolle. Hier könnte es ja sein das die Raucherecke in eine schlecht einsehbaren Ecke liegt und man in einem Gefahrenmoment wissen will wo sich evtl. noch Menschen aufhalten.
29.05.2024 um 12:12 Uhr
Das Terminal ist ausschließlich zur Erfassung der Arbeitszeit. Ich gehe somit davon aus, dass diese Arbeitsanweisung ungültig ist und Sanktionen hieraus ins Leere laufen.
Falls es eine gültige Arbeitsanweisung gibt, wie sieht es überhaupt bei neuen Mitarbeitern aus? Neue Mitarbeiter haben z. B. keine Kenntnis dieser Anweisung, denn diese wurde weder ausgelegt, noch vorgelegt.
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