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Verkürzung der Arbeitszeit

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo..

Eine Kollegin will befristet für ein halbes Jahr auf 30 Stunden runter. Wir haben hier zugestimmt. Nun hat sie einen kompletten neuen Vertrag bekommen.

Muss nicht nur die Befristung , die Anzahl der Stunden (30 ) wie sie arbeiten will und die Verteilung dieser und noch der Lohn hier in diesen Vertrag vermerkt werden?

Wer weiß das?.

1.60904

Community-Antworten (4)

G
gironimo

17.09.2016 um 09:29 Uhr

Natürlich reicht ein Zusatz zum Arbeitsvertrag.

Weitere Änderungen der bisherigen Konditionen muss sie nicht hinnehmen. Das ist alles auch Verhandlungssache.

M
Moreno

17.09.2016 um 13:21 Uhr

Wir haben da zugestimmt......da hat der Betriebsrat nichts mitzubestimmen!

E
Ernsthaft

17.09.2016 um 19:04 Uhr

Greift ein kollektiver Bezug, hat ein BR auch da einen Haufen mitzubestimmen.

Bundesarbeitsgericht Urt. v. 16.12.2008, Az.: 9 AZR 893/07 - Grundsätze der Ausübung der Mitbestimmung bei Teilzeit; Gleichrangigkeit von Familie und Erwerbstätigkeit; Auswirkungen auf das kollektive System als Anspruchshindernis

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_des_Betriebsrates_bei_Arbeitszeitverteilungswuenschen_BAG_9AZR893-07.html

M
Moreno

17.09.2016 um 19:23 Uhr

Stimmt hast Recht wenn sich dadurch die Arbeitszeiten der anderen Mitarbeitern ändern würden.

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