Erstellt am 17.09.2016 um 07:29 Uhr von gironimo
Natürlich reicht ein Zusatz zum Arbeitsvertrag.
Weitere Änderungen der bisherigen Konditionen muss sie nicht hinnehmen. Das ist alles auch Verhandlungssache.
Erstellt am 17.09.2016 um 11:21 Uhr von Moreno
Wir haben da zugestimmt......da hat der Betriebsrat nichts mitzubestimmen!
Erstellt am 17.09.2016 um 17:04 Uhr von Ernsthaft
Greift ein kollektiver Bezug, hat ein BR auch da einen Haufen mitzubestimmen.
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 16.12.2008, Az.: 9 AZR 893/07 - Grundsätze der Ausübung der Mitbestimmung bei Teilzeit; Gleichrangigkeit von Familie und Erwerbstätigkeit; Auswirkungen auf das kollektive System als Anspruchshindernis
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_des_Betriebsrates_bei_Arbeitszeitverteilungswuenschen_BAG_9AZR893-07.html
Erstellt am 17.09.2016 um 17:23 Uhr von Moreno
Stimmt hast Recht wenn sich dadurch die Arbeitszeiten der anderen Mitarbeitern ändern würden.