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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verkürzung Ruhezeit

T
Tattoo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, eine wahrscheinlich tausendfach gestellte Frage, die uns aber Kopfzerbrechen verursacht... Es geht um die Ruhezeit. Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung. Laut §5 ArbG ist in der Pflege eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden möglich. In §7 sind abweichende Regelungen aufgeführt, in der eine Verkürzung auf 9 Stunden möglich gemacht wird. Nun meine Frage: Ist es in der Pflege möglich, trotz §5 nochmal auf 9 Stunden Ruhezeit zu verkürzen? Wir haben keinen Tarifvertrag, sondern sind nur TVöD angelehnt. Also sprich, nur einen Hausvertrag. Über helfende Antworten würde ich mich freuen.

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

14.07.2016 um 15:57 Uhr

Schwer zu sagen wenn der AG sich an den TVÖD anlehnt wird er bestimmte Teile dessen auch im Arbeitsvertrag geregelt haben. Aus dem Bauch hinaus mein ich, kann laut TVÖD die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden verkürzt werden wenn: 1. Eine Dienst / Betriebsvereinbarung existiert und 2. diese Stunden in einem bestimmten Zeitraum zwingend ausgeglichen werden. Sicherlich wäre die Verdi der richtige Ansprechpartner für Euch.

N
nicoline

14.07.2016 um 16:19 Uhr

Zwischen reiner Anlehnung an den TVöD und einem "Haustarifvertrag" besteht schon mal ein Unterschied. Wenn ihr einen echten Haustarifvertrag habt, ausgehandelt zwischen AG und Gewerkschaft, der Teile des TV enthält, muss in diesem TV die Öffnungsklausel für die weitere Verkürzung der Ruhezeit enthalten sein. Paragraph 7 ArbZG lässt Ausnahmen in der Regel nur in einem TV oder aufgrund eines TV in einer BV zu. Es ist also wichtig zu wissen, wie die Rechtsgrundlage bei euch tatsächlich aussieht.

G
gironimo

14.07.2016 um 16:29 Uhr

Wenn etwas laut Gesetz oder Tarif möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass der BR dem auch zustimmen muss, wenn er mit dem AG über eine BV Schichtarbeit verhandelt.

Der BR braucht auch keine Gesetzesgrundlage um nein zu sagen - lediglich überzeugende Argumente (die ggf. in der E-Stelle bestand haben).

Und Eure Argumente können z.B. sein: Familie und Beruf, Gesundheitsschutz, Arbeit(über)lastung usw.

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