Erstellt am 14.07.2016 um 13:57 Uhr von moreno
Schwer zu sagen wenn der AG sich an den TVÖD anlehnt wird er bestimmte Teile dessen auch im Arbeitsvertrag geregelt haben. Aus dem Bauch hinaus mein ich, kann laut TVÖD die Ruhezeit auf bis zu 9 Stunden verkürzt werden wenn: 1. Eine Dienst / Betriebsvereinbarung existiert und 2. diese Stunden in einem bestimmten Zeitraum zwingend ausgeglichen werden. Sicherlich wäre die Verdi der richtige Ansprechpartner für Euch.
Erstellt am 14.07.2016 um 14:19 Uhr von nicoline
Zwischen reiner Anlehnung an den TVöD und einem "Haustarifvertrag" besteht schon mal ein Unterschied. Wenn ihr einen echten Haustarifvertrag habt, ausgehandelt zwischen AG und Gewerkschaft, der Teile des TV enthält, muss in diesem TV die Öffnungsklausel für die weitere Verkürzung der Ruhezeit enthalten sein. Paragraph 7 ArbZG lässt Ausnahmen in der Regel nur in einem TV oder aufgrund eines TV in einer BV zu. Es ist also wichtig zu wissen, wie die Rechtsgrundlage bei euch tatsächlich aussieht.
Erstellt am 14.07.2016 um 14:29 Uhr von gironimo
Wenn etwas laut Gesetz oder Tarif möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass der BR dem auch zustimmen muss, wenn er mit dem AG über eine BV Schichtarbeit verhandelt.
Der BR braucht auch keine Gesetzesgrundlage um nein zu sagen - lediglich überzeugende Argumente (die ggf. in der E-Stelle bestand haben).
Und Eure Argumente können z.B. sein: Familie und Beruf, Gesundheitsschutz, Arbeit(über)lastung usw.