Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit
Hallo, ein Mitglied unseres BR, möchte aus persönlichen Gründen (Betreuung seines Kindes) seine wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden verkürzen. Es steht zu befürchten, dass ein Antrag schon wegen der BR Mitgliedschaft abgelehnt wird. Welche Fehler sollte der Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit auf keinen Fall enthalten ???
Community-Antworten (15)
16.08.2006 um 10:24 Uhr
Sonnenblume, ich würde als betroffener AN (BR hin oder her) das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Da es sich nur um 2 Stunden pro Woche handelt (auf Dauer oder nur kurzzeitig?) müsste doch eine Lösung ohne grosses Prozedere möglich sein.
16.08.2006 um 10:39 Uhr
Hallo Sonnenblume,
siehe dazu § 8 TzBefG
Die AN muß ihren Antrag auf Verringerung der AZ schriftlich und 3 Monate vor dem gewünschten Änderungstermin beim AG abgeben. Nur dann tritt das TzBefG in Kraft.
in § 8 Abs. 4 TzBefG heißt es z.B. " Der AG hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des AN festzulegen, soweit betriebliche Grpünde nicht entgegenstehen."
Da sehe ich bei dieser geringen Reduzierung der AZ eigentlich keine Probleme.
Aber wie gesagt, der Antrag muß schriftlich und 3 Monate vorher beim AG eingehen.
MfG Angi1
16.08.2006 um 10:39 Uhr
Lt. Teilzeit- und Befristungsgesetz haben AN ein Recht darauf, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
16.08.2006 um 10:48 Uhr
Es kann euch doch nichts besseres passieren, als dass der AG mit dem Hinweis auf die BR- Tätigkeit den Antrag ablehnt
16.08.2006 um 10:55 Uhr
@ditschi, so bescheuert wird wohl kein AG sein....
@Angi1, "Aber wie gesagt, der Antrag muss schriftlich und 3 Monate vorher beim AG eingehen",
ist alles gut und recht, aber es gibt, wenn man Kinder hat, unvorhersehbare Situationen, die ein kurzfristiges ändern der AZ verlangen. Was nun?
16.08.2006 um 11:55 Uhr
@mona-lisa
genau da liegt ein problem des TzBefrG. der AG kann dich verhungern lassen
weiteres problem ist, dass nach wohl herrschender auffassung der AN seinen Anspruch mit einer einstweiliegn Verfügung kann. das bedeutet, dass der AN seinen teilzeitanspruch ggf. durch alle instanzen durchklagt und überhalt recht erhält aber das rechtskräftige urteil evtl. erst nach jahren vorliegt und die kinderbetreuung bis dahin nicht sichergestellt werden kann.
was macht eine mutter dann vielleicht in der not: eigenkündigung.....
16.08.2006 um 12:08 Uhr
@alle aber wenn es nur um zwei Stunden/Woche geht, müsste es doch möglich sein, für drei Monate eine Übergangslösung zu finden, damit der Antrag rechtzeitig gestellt ist und einer Genehmigung nichts im Wege steht.
16.08.2006 um 12:13 Uhr
Es steht die Befürchtung im Raum das der Antrag schon wegen der BR Mitgliedschaft abgelehnt wird, auch wenn der AG dies offiziell nicht so begründen wird, so dürfte sich eine Übergangslösung schwer gestalten. Ich denke es hängt vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab. Dem AG sollte bewußt sein das er mit seinem BR vertrauensvoll zusammenarbeiten soll (und umgekehrt).
16.08.2006 um 12:16 Uhr
Davon sollte man sich gar nicht beirren lassen. Die Begründung eines AG muss schon ziemlich stichhaltig sein, um einen Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen zu können - BR-Arbeit hin oder her. Wenn es wirklich zu der (komplett bescheuerten) Begründung kommt, wegen der BR-Arbeit könne man nicht reduzieren, hat der AG ein wunderschönes Eigentor geschossen (--> Benachteilungsverbot).
16.08.2006 um 12:43 Uhr
@tramdriver das benachteiligungsverbot wird da nicht ziehen. und das problem der MA ist doch das sie es im konfliktfall schlecht einklagen kann, da die zeit gegen sie spielt.
wenn man hier nicht einvernehmlich die sache lösen kann wird es schwer für die kollegin. leider!
16.08.2006 um 13:05 Uhr
Mit der Begründung "Du kannst keine Teilzeit machen, weil Du im BR bist" zieht das Benachteiligungsverbot meiner Meinung nach schon.
Wie ich in 42028 geschrieben habe, zickt unsere Firma bei Teilzeitarbeit auch immer herum. Wenn die Kollegen aber einen ordentlichen Antrag nach TzBfG machen, wird dieser immer genehmigt.
Nur Mut!
16.08.2006 um 13:12 Uhr
Sicherlich wird das Benachteiligungsverbot mit der Begründung: "Du kannst keine Teilzeit machen, weil Du im BR bist" ziehen, nur wird der AG wahrscheinlich andere Gründe vorschieben, auch wenn dies der wahre Grund ist. Und dann eine Benachteiligung nachzuweisen dürfte sich als schwierig erweisen. Jedoch befinden wir uns hier im Reich der Spekulation...
16.08.2006 um 13:18 Uhr
Deswegen sollte der Kollege von Sonnenblume einfach den Antrag stellen und abwarten. Mehr als nein können sie nicht sagen. Sonst hört das mit dem Spekulatius nie auf.
16.08.2006 um 15:34 Uhr
wenn ihr nicht grad eine mini-firma seid, hat der arbeitgeber keine möglichkeit abzulehen, das teilzeit- und befristungsgesetz regelt das ja entsprechend.
der hinweis auf betriebliche gründe wird bei uns auch gern eingewand, wobei man betriebliche gründe und "wunsch" des arbeitgebers deutlich trennen muß. die betrieblichen gründe müssen schon ziemlich erheblich sein, es muß für ihn entweder mit einem so riesigen aufwand verbunden sein,ersatz zu besorgen, oder sooooo wahnsinnig teuer werden, viel mehr kann er gar nicht begründen...
habt ihr andere teilzeiter? event sogar in der gleichen abteilung? hier kann man als antragsteller ja auch fein argumentieren, wenn denn das "erörterungsgespräch" folgt. gern schwallern einen die arbeitgeber ja mit irgendwelchen sachen zu: hart bleiben!!!!
übrigens ist es total wurscht warum jemand teilzeit beantragt - alle sind gleich zu behandeln.
antrag muß 3 monate vor wunsch-termin zur reduzierung vorliegen gern mit angabe zur gewünschten verteilung. arbeitgeber muß spätestens 1monat vorm termin reagiert haben ...sonst...... ;)
ich hab alles selbst erlebt, hab von 38 auf 34 std reduziert - arbeite nur noch 4 tage statt 5 UND ich bin br :) macht der kollegin mut, sie darf halt nicht einknicken,denn das ist ja ziel im erörterungsgespräch.
es gibt im internet viel nachzulesen darüber, ich hab gern auch die frage-antwort-seite bei 123recht.net durchgelesen, manchmal passt der sachverhalt auch auf einen selbst. oder bundesarbeitsgerichte.de - da kann man sogar urteile lesen
viel erfolg euch und eurer kollegin
16.08.2006 um 17:55 Uhr
ich will ja nicht immer schwarz malen aber der AG kann jederzeit den wunsch ablehnen. frage ist nur ob er bei gericht damit durchkommt. und wenn die kollegin den weg über das gericht gehen muss wird es hart.
dass soll keinesfalls heißen, dass die AN nicht den antrag stellen sollte. argumentieren kann man sehr viel und man hat wirklich gute argumente. aber der AG muss wollen oder man überzeugt ihn....
Verwandte Themen
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
ÄlterZu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
ÄlterHallo, in §87 1 Punkt 3 heißt es: das der BR bei vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. 2013 stellte sich das ganze bei uns so da
Verkürzung Ruhezeit
ÄlterHallo zusammen, eine wahrscheinlich tausendfach gestellte Frage, die uns aber Kopfzerbrechen verursacht... Es geht um die Ruhezeit. Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung. Laut §5 ArbG ist in der
Verkürzung der Kündigungsfrist in beidseitigem Einverständnis
ÄlterHallo liebes Forum, Ich habe eine generelle Frage zur Entscheidungs-"Macht" des Betriebsrates. Dazu kurz die Situation um die es geht: Ich arbeite für eine englische Firma in Deutschland, bin je
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
ÄlterHallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch