Hallo liebes Forum,

Ich habe eine generelle Frage zur Entscheidungs-"Macht" des Betriebsrates. Dazu kurz die Situation um die es geht:

Ich arbeite für eine englische Firma in Deutschland, bin jedoch in England angestellt. Alle übrigen Mitarbeiter am Standort sind in Deutschland angestellt. Jetzt wurde ich beruflich nach London versetzt. Mein Nachfolger in Deutschland wurde aus den ansässigen Kollegen im deutschen Standort rekrutiert. Da er auch einen englischen Arbeitsvertrag bekommen soll muss er angeblich den deutschen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Fristen kündigen (Aussage der Geschäftsführung). Die Geschäftsführung wälzt die Verantwortung jedoch auf den Betriebsrat ab indem sie behauptet, dass eine Entscheidung über Verkürzung der Kündigungsfrist in beidseitigem Einverständnis vom Betriebsrat getroffen werden muss. Ich bin natürlich daran interessiert, den Nachfolger so lange wie möglich persönlich einzuarbeiten. Da ich jedoch dringend in London benötigt werde fange ich dort bereits in 2 Wochen an zu arbeiten.

Folgende Fragen hätte ich daher gern von Euch beantwortet:
1. Hat der Betriebsrat wirklich Entscheidungsgewalt über einvernehmliche Verkürzung der Kündigungsfrist? Liegt in dem Fall nicht eher nur eine grundsätzliche Informationspflicht vor?
2. Muss der Kollege überhaupt in Deutschland kündigen? Ist das ganze nicht viel mehr ein firmeninterner Transfer von Arbeitskräften? (Ich muss dazu sagen, dass die GF behauptet, dass die deutsche Firma keine Tochterfirma der englischen ist, was ich auch wieder nicht glauben kann)

Wäre nett, wenn das ganze mit aussagekräftigen Gesetzestexten belegt werden könnte. Natürlich reicht mir auch, wenn Ihr die Fragen aus eigenem Erfahrungsschatz beantwortet.

Vielen Dank schonmal im Voraus

LG

Nico