§87 abs. 1 BetrVG und Testkäufer
Hallo wir hatten ein paar Testkäufe von internen Mitarbeitern. Wenn ich die Urteile vom BAG und LAG Frankfurt am Main richtig gelesen hab, besteht in diesem Fall eine Mitbestimmungspflicht nach §87.1 BetrVG ?
Community-Antworten (3)
02.04.2023 um 14:01 Uhr
Interne Testkäufer:
Werden im Betrieb des Arbeitgebers und in dessen Auftrag Mitarbeiter eines anderen Unternehmens eingesetzt, um Testkäufe durchzuführen, so kann hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegen. Dies setzt voraus, dass die Testkäufer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert sind. Hieran fehlt es, wenn der Einsatz nicht vom Arbeitgeber, sondern von dem anderen Unternehmen gesteuert wird. BAG, Beschluß vom 13. 3. 2001 - 1 ABR 34/00 (LAG Hessen, Beschluß vom 24. 2. 2000 - 5 TaBV 97/99)
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Durchführung von Testkäufen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Dies gilt jedenfalls de lege lata.
Externe Testkäufer:
Beschluss des BAG vom 13. 03.2000 1 ABR 34/00 Einsatz von Testkäufern nicht mitbestimmungspflichtig
LArbG Nürnberg 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06, . Hinsichtlich von Testeinkäufen mit dem Ziel der Überprüfung, ob die Mitarbeiter ein bestimmtes vorgeschriebenes Verkaufsverhalten einhalten, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Die Durchführung von Testkäufen unterliegt gemäss Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 13. März 2002 nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
02.04.2023 um 14:41 Uhr
Ok, da es Mitarbeiter meiner Firma waren unterliegt es der Mitbestimmungspflicht, richtig ?
02.04.2023 um 16:07 Uhr
Dies müsst ihr jetzt Anhand der Urteile für euch rausfiltern.
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